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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Durchleucht selbige auff allm Fall gcg^n der Wirrhm vorgebentlich besorgende BerM-gympffulMN zu schützen/mw alle Ungebühr desfais abzuwenden/ gnuqsamb im Standstynd: mithin solches Vorgeben rm dloser gantz unglaublich - auch obigsr Ursachm halber/Mitzmchatihüffttf pr«ccxr ist/ umd die darunter verborgene Suchungdes k^rivatl , mitVerzögerung des xuküci yardmch einiger maßen zu beschönen; Dahcro dan / un d daheWvstanbe wider besseres Verhossm au ff diesen ihren eigennützigen ^incipu? ftst stchmbleiben/dadurch die Handlung/ihrer alten Gewohnheit nach/ in die Lange ziehen / oderM mit der Lands-Nothurffc maßiger erklecklicher Einwilligung völlig zurückhaltenwürden / mehr höchsterwchnte ZhroChurfürstltche Durchleucht verhoffcntlich nicht zu der-rmckenseyn werden/daß Weihrer Unterthanen unzimdlichem /rlbiruo solcher gestaltnicht zu Theil zu werden/sonderen Ihre Landsfürstl!che Hochheit auff alle Recht zuläßisseWnßzu handhaben trachten/ mithin als der Landsfürst / welchem dlecelNras p u bücs ambesten dekant styn muß. und deLfaiS Sie Dero Standen/ und Unterthanen nicht a lle P2M-cul.mzjedesmahlen entdecken können/ das jenige adermahls provllionalirer vorkehren/ undvttfMN/ ohne welches die Lands» vekeMlon und Verfassung unmöglich bestehen kan; alswelche ohne sei« des LandSfmsten /und der Jhme von Gott anvertrautet Umerlhamndvnlervzäon, Verthätig - und Rettung vöu?g daran zu geben/ dieselbe nicht zerfallen laßmmögen / und Jhro solches zumahien bey denen jetzigen von Zeit zu Zeit mehr und mehrsorgsamb- und höchst - nachttücMch anscheinenden Laufften vor dem Allerhöchsten/ EwerKayserl.Majkst./dem Heyligen Römischen Reich/und der gantzer Welt nicht zu verant-worten seyn/uno Landständc diesen Sr- Churfürst!. Durchleucht solcher gestalt abermahlShöchst abnötigenden paLum allmfals sich/ und ihrer unartige? Bczkigung eintzig und allembtvjumesten haben würdm,

Weläzcmnachzu Ewer Kayserl Majtst höchster Gemüths- Billigkeit erwehnterMwaldt der cckerunttrthümgster Hoffnung lebet/ Dieselbe oberzehlte gedachter Land-ständen Auffsührung nicht allein keines Wegs gutheischen / sonderen solche gegen Dieselbevielmehr mit Ernst zu andcn/ Sie in einem so anderen zur Gebühr und besserer Erweisungihrer Obligemsilt näher allergnadigst anzuweisen/ ihnen auch ihren/ wegen obgedachtenletzteren ^lembri Loncluli führenden wrigcn Wahn/vermittels einer Dero allergkädigst-und gerechtester inrenüon hiermfals gemäßer Erleuterung umb so ehender zu benehmen al-lergnadlgst gemeint seyn werden/ alsbreLandtags-Handlung Tag für Tag biß fünffhun-dM Flor, an dergleichen blosm t)i«nn erfordert/ und alle Verzögerung entweder denenoder doch dem armen Landmann lediglich zu Last fallet/ und Ewer KayferlichmMchst.Mmildeft Reichs«Richterliches Ambt Anwaldt darüber allergehorsambst im.xlorittt-

Darüber ;c.

Ew» ^apstrl. Majestät

Alierunterthäntgst-trcw-gchorsamdstcrKhur-Pfältz. Anwaldt

^ok. LzvrU. ^tunerMi.

UM. I.

Churfürst:?. Unseren:?. Nachdem Wir die in nechst vorigemJahr vorgfwesene/ und w dlovembri letzthin abgebrochene Gülich - und Bergi-scheLandtags-Handwlgmüuff den is.ten n?chst bsvorstchenden Monats - ^prilizjn dasig unterer Statt Düsseldorffieall'umiren zu laßm Ma-digst entschlossen; als hakt M solches unseren Güi tch- und Bergischen Landständen g?>^ Zichmend bekam zu machen/ mithin Solche obigen EndS auffobgemelte Zeit furdnuchst^j dorthin zu beschreiben. KKnbeiml, 26. ^lsrni: 7t 1

Gülich. und Bergischen geheimen Raw.

Pp^ ^ Auff