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Asserdurchlcuchcigst-Grostmächctgsts und Vnüber--wmdltchster Römischer Kayser / auch in ^)tspa-men/ Dungarn/ und Boheimb Mmgx-
Allergnadigster Her: / Her:!
As gestalten Jhro Cburfürstl. Durchl. zu Pfaltz/ Anwaldts gnädigster HertM H ^ c.^1 oaö/bey Ew. Kayserl-Majtst. unterm Nahmen Dero Gülich - und Ber-gi scher LandstcLnden/ wegen oes Rrregs- und der dem-
selben im Stewr - Weesen/ ihrem Vorgeben nach/ beygelegter allzugroßer 6u.tkorirät / und sonsten anmaßlich mtt- gefühet-S Beschwähr / vermittels eines unterm4-dieses in beyde Hertzogtyu nber Gülich und Berg außgelaßenen eene^üz, bloßumbihre Landsfürst» Vattcrllchk propenlion und Liebe gegen Dero Unterthanen auß eigenem An-trieb gehoben haben; Solches thut Anwaldt mit der vorhin gethanen Ke5ervzuon außBefehl seines gnädigst n Herm princi^Iens hierbey allerunterthanigst anzeigen damitEwer Kayserliche Muestat daraußallergncidigstermessen mögen/ wie geneigthöchstge.dachte Jhro Churfürstlrche Durch!, seye/ ihren Unterthanen all - immer mögliche Lands-fmstlicheMlde undGutbätigkur zu erweisen^ mithin/was Sie zumahlen / inFa/len/worinnen zu einigem Beschwar mehr erherblich-uno gegründete Uisachen obwalten mög-ten/noch weit mehrers thun würden/ wan Dieselbe von gesambten Dero Landständen darü-ber mit behörender 5ubmiMon belanget/ und die wenige Onttimemen auß derselbenMitteldeS Ends von hier fürdersambst ab- und an ihren gnädigsten Landefürsten verwiesen wer-den möqten; da Se. Churfüstl. Durchleucht ihnen in einer Sachen / so Sie bereits indie r z.Jahr vor Anmttung Dero Lands-Regierung indem bißherigen Stand gesun-den / und Sie/ ohne dem bekanten Haube - und O-c/^„o»,s - in allermindestmentgegen zu handlen/ wohl befugt fortführen und beybehalten können / auß eigener Bewe-gung so mild/st erschienen;
Dannenb-ro mit Wiederholung diesseithiq > vorhin beschehenen alleruntertkanigst-billigmaßlgenBkgehrms ferner aklergehorsambstgebttten wird/Ew. Kayserl. Majest. ge-ruhen mögtm/hierauffalltrgnadigst zure^iren.
Worüber:c-
Ew. kayserl. Majestät
Allervnttrthäntgst-trcw-gchorsambster
Khur-Pfaltz. Anwaldt
Zoll, kavrill. ^luncrcw.
BeM