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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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MLolleAttZ gemachter einstimmiger Berahmung anderweit lukn. 80. inbXnrek / und hoch de-scywäret/daß vor Einstellung der unbewtlligter Sceuren/ und derselben Erstarrung »n duNa-n l^-rr!X ln ihrer Macht nicht wäre welters zu schreiten/ sondern ihr längerer Auftcnthalk allerdings ver-geblich seyc: m der unterthänlgster fejierZuversicht/ es würden S^LHurst.Durchl. dem Lar.dsiän-viswen gerechtesten Begehren gnädigst willfahren / und also den Weg zu näherer Zusammenfü-gung von selbstm bahnen.

Ader/wie es gemeiniglich an solchen Leuthcn / welche gctrewenRathsschlägen dcngewiertgenEinfiuß/ und Wm ckung abzuschneiden/ und denjenigen / so selbige üe vollst erinnern / eine Ungnadezu wegen zu bringen sich erlütiigen / nicht fehlet; also ist es denen!lch«und Bergischen Land/tan-om bey vorbesagtcr ihrer einfältiger ^elanon widerfahren/ und daraust außdem Churst. Hoftlagerdie mit vielen ungleichen Beymeßungm angefüllete ^andshmitche gnädigste fernere Kelvlmloaiubn.8l. heraußgekommm. .... dl. Sr.

Wordurch /obgleich Stände in eine hertzliche Betrübnüs und per^exitätgestürtzct/dewmigerdochntcht sie den letzteren Versuch annoch gethan/und die abermahlige Gegen'remonlwriun Mb »n. 81. urtterthänigst überreicht / aber an statt von Host endlich erwarteter gnädigster Gewährung ' 'ihre DitrMon vom Tag ü,!? n. 8;. erhalten haben. ^ ^

Hierauß erhellet kui tzlich der wahrer Verlaust des vorgewesenm Landtags / und auß denen dabey ' ''eröffneterLandsfürjil.I'roposuion undi<ech!unonensoviel/ daßderselben Verfafferediecigenwil"lige Steur-Außschmbung damit zu verthätigen sich bearbeiten wollen/ daß

i. Selbige wegen vorgehabtmber verhinderter Lhursi. Hinunterreyßnurmoäo provitärwmndbiß zu erfolgendem Landtags- Schluß geschehen wäre/ mit der gnädigster Zusag/ daßSolches Ständen kein Nachtheil gebehren solte: vorab/ wo.Sie?. In vergleichen Fällen bey vorigen Regierungs. Zeilen mit solchen von damahligen Lands-Fürstcn abgegebenen Erklärungen sich vergnüget / und das mindeste darwider nicht geugcl hätten.

4. Daß Sr. Churst^ Durchl- die Austhebung des Sceur - zur grosser l^oMruricin gerei-chen würde; inzwischen aber

5. Selbige denen Unterthanen an dem einzuwilligen seyendem (^amo auszurechnen vorbehal-ten bleiben tönte. Und

6. Gleichwol S-Chursi.Durchl. gnadigst entschlossen wären/mit sernerEintreibung derGelderan sich halten zu laßen/wanStände den Unterhalt/und^old der^lllü; würcklich anschasten würd5.

7. Daßauch die Gülich-.und Bergische Landen zeither dreyßig fahren an außgeschricbenenSt!w!N/und?our2^e, fort andern lNtllcalischen^äcul'al. Verpstegungen mchrlstens em weit grös-seres/ als das dermalsten provitionzürer erhebendes (Zuanrum, beygetragen harten.

Alle diese Außredcn haben in vordem. Landständischen Kel^rwnibus ihre überstüßige Erledigung;

Aber zu der Sachen mehrer Erleuchtung wird darauss hicmlünoch ferner allcrunlerthänigss ange-dimct/undzwam

/^ä l.Außdissejti'gem proäuÄo subprXlenrzw 2Z;.^Zji ttup.hiehm no.tthürsstiglich wibcrhohlet/wasmaßm die Anordnung der Landtägen/und Etnhohiung der Ständen dvnlenzüz ein wesen?li-ches Sluck derselben Frevheil und Nothwmdigkeit zu einer gültiger (.Vüi^äcion stye; ruchis lr-?md/ob der jands-Fürst gegenwärtig/oder abwesend: welches m Gülich und Bcrgischen Herßog-chumbttmdtstogcrtngeren Zweiffel öder Absatz erleidet / wie klarer solches in denen apuü Ubeilumangchkffteten verschiedenen punäamenr^l, Landgesatzen außbeoungen: und da Hierwider arrennretwerben wollen/dieses so fort durch die iüb n .71. ^.euozÄorlim anverwahrte Kays. ^l^nUzrA lnülbi.roriz c-,Mrt zuftyn sich befindet; und thut zu diesem Vorwand nichts / oban dcr HleruumkMtfftSf. Chmfi. Durchl. einige Gehindemüs eingefallen / undauffwas weiße sich etwa der LandtagWassert;zumalsten dieObll^Zcio couvocanü^e ^iiz, A ^rTteczuUuiv eoruuäem conlenzüznicht von der Entfernung/ öder Gegenwart des Landsherms / oder von etwa gewder MißfälligenAnßschlagdes Landtags/sondern von der Freyheit undGesätzm de; Ständ ctepenciüet;zu gcschwel-gm/daß Gülich»undBergischeStände in allen vorherigen Landtags pl o^-^icwnen um derC hurst,baldiger höchster pr^lenz ggst getröstet/biß anhero aber annoch nicht beglückseellget/iedoch die iand-läg mder Statt Düsseldorst alljährig angestelt worden; und bestättigen es Ew.Kays.und Königl.Maj selbstdurch dero eigenes so glor.als trostreiches Lxempel, womit ste in allen Jhro unterworffe-nen Erb-Kömgmch-und Landen dergestalt zu verfahren allerggst Belieben ; also daß S.CHurfl.

Durch/, zu Pfaltz/ wo sie den Landtag endlich im Monath ^u^lMo negsthin re nvn smpltüz mre^aSgstaußgeschueben haben/ sich auch billig hätten laßen gefallen mögen / selbigen umb einige Mona-then früher/ und ehe man zu der Einftllhiger Lolle^rung vorgceyiet/ in Gnaden anzuordnen: mit-hin das bodenlose Gmndfest einer pruvlMinZl - Vorsehung gantzüchen zerfalle/.

^cl». Worauß sich auch die Beantwortun'g von selbst ergibt ; dan wan die Schuldigkeit dieStände zum Landtag zu con vvciren/ und deren Bewilligung zu denen Lomribuüonen vorher ein-zunehmen in denen vm hin in lübello angezogenen zwischen dem ^andsherm und Ständen errichte-ten LompzAchen gegründet/wie solches auß denen lverl02äciuttj8«k Ü^>i2nrt.'l' n. 2.Z.4. s.6 .7. ^8.

^A.zo.ö^ z i.umvidersprechltch ist/ es auch alle alte l^eversalla im Mund führen; so erfolget daß/

Gg^ dadurch