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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Die Römisch- Kayftrlich - auch in Germanien / Htspa-nien/Hungarnund Böheimb Köntgl. Mjest.

Allcruntcrthänigst-wahrhaffce Relation über den eigentlichen Verlaussdes am io. ^uzulii vorigen Jahrs in der Statt Düsseldorffa nge-Al gewesenen Gülich-und Bergischen Landtags/ mit höchst-ange-lcgener Bitte in micleidentlichcr Erwequng noch immerfort wehren-dcrzwänglicher Beytreibungdcr ohne Beruff-und Bewilligung derLandständen ganßEinscithig aufgeschriebener unmäßiger Stew-ren / selbige zu Vorkommung des sonst erfolgenden leeren Kachfehenvorhin gebettener maßen / oder jedoch wenigstens imenm aller-gnädtgstzuinkil-iren.

»I, Seithm

Gülich - und Bergischer Land - Ständen

Qoncra

Mo Khmfürstl. Durch!, zu Pfaltz / als Hertzogen

zu Gülich und Berg/ und DeroBeambte-

uiqus 84. inclulive. Appell/

^ Ff* 2 Aller-