»Ä ( w8) K«
Haubtstätten inem-und anderem Klembro obhandene Dllpsntät zugleich unterthamgst refen«ren zulassen; dahe aber ein solches unterm Ritttrbürtigen Vorwandt, dieser selch jedoch nichtgesländlichobhandener msjczrirsri.8 Eollegiorum , nicht beschehen wollen; als haben Haubt«stäcl'sche vorgemeltsichohnumbgänglich gmöthiget befunden/allso!che0üparis Ihrer Chuch.Durch!, aci pirrem untmhamgst zu rrserirm : darinnen bejtehend / daß bey jothanem AuffsatzIhrer Churfürst!.Dmchl. von Güiich und BergischerRutevschaftt die Einziehung derEm.sellhlger 'Ausschreibungen/ / mithin Kellümio der darab eingangener Gelder aä Esllsm p-misferner anhallend, unterlhänigji zugemuthet: w-drigenfals aber umb Bero Landständen W,digiie vinüMon angetragen werden wolle ; wäre dannoch ihres der Haubtstättischcn davor,halrens Vermahlen / zu Jhro Churfürst!. Durch!, mittrthänlgstem Kelpe6l, jedannoch nur auß-trücklichem Vorbehalt (daß dardurchder Landständen Einwilligungs-Freyheit/ undpnv.k.Lii5,alswohlauch bey Jhro Kaylerl. Majest. Reichs. Hoftrathobhanvener Urispenäentzimallergeringsten Nicht pr-xjuüicjret seyn solle) von allsolchenZumuthungen zuabllrsbüen / dar-auffader zu bestehen seye / gestalten aust die von Ihrer Churfürst!. Durchl. beschehende gnädig-ste 8incerarion, daß die in SNM817 l L. »719. so oan letzhin IN klsrcw Einseithig außgeschriebeneGelder den Gülich-und Bergischen Unterthanen an diß-unb nechstfolgenden LandständischeaEinwilligungen ln lulnrum angedeyhen lassen wollen / bloß aust die gnädigste Inhibition alleaftrnerwcithen Empfangs sothaner Einftitbig außacschriebenen Gelderen untmhänigst anzu-tragen wäre; allermaßen / wan allsolche gnädigste inb.b.r.oncumetieän erfolget / Mithin Jh,ro Churfürstl. Durchl. sich verbindtlich gnädigst erklärt haben werden / daß fürohin / unter wasVorwand es auch mnner seyn möge/dergleichen Emstithigc Außjchreibungm nicht mehr ver-fügen lassmwollm/ sie Haubtjiättische ihres unterthänigsten Orths entschlossen /sichmda-mahlige Landtags-Handlung ftrncr gchorsambst einzulassen.
).L. Kox Robert?
Als Gül. Daubtstatten 8ynä. von wegen gcsambt. Berg. Haubtstättw.
dt. 46. Achdem bey gegenwärtigem Landtag vielfältig/und sonst gesichert wahrgenommen,daßm verschiedene Herzn Landstände/ so vorig-jährigen Handlungen / und vel.hcrAiowll' beygewohnet / deme vermuthlich auß ihren gehabten Ursachen veranlastem llrucesssi
ümplicuer ilchTtiren / und fortführen zu wollen scheinen ; Unterschriebene aw cheund bevorn man Jhro Kayftrl. Majest. weiters behellige / und anlauste / auch so lang man im-mer anders könne / ihrer Lonlcientz gemäß / wie nicht weniger dem Vatterland/ und armmUn-terthanen weit besser und ersprießlicher/ auch bey der pollerität verantwortlicher zu seyn /renäo ihren velschledlich geführten Voris ferner darvor halten / miriorcm Lc smicsbilem relsde-Qlve vismzu umpleöliren/und vor allen Dingen zu renüren; des Endts dan beym gnädigstenLands-Herun die vollständige Abthuung aller erheblicher ersvsmmum, sambt Herstellung undgesicherter (^vnservzrlon der wohl-hergebrachter Freyheiten und Privilegien nochmahlen gezich-mend anzusuchen ; Inmaßen ein solches dem hcrnechst höheren Otths erforderlichen p.e.curlui im mindesten nicht äerogirtt/noch sonstm aust kinigerley Weiße pr-ejucliciretwohl aberdemallerhöchsten Oberhaubt / dievorgängliche unterthänigst schuldigst, bezeugende v-sserenc-nicht allein allergnädigst wohlgefällig seyn / sonderen auch bey zuverlässig hoffenden guten Er-folg des gnädigsten Lands-Hmen propenbon und Gnaden / mithin dardurch inseperaM;Dnio Princip und varab eintzigund allein clepenäirende il!iu8Faln8 Lc proiyerilZZ,
fort die Hoffnung Mit des gnädigsten Lands'Hmen höchster Gegenwart bald erfrewet zu wer-den/beybehalten wird.
Im widrigen thuen gegen den mtpcrunsnimis angefangenen / und also noch fottführm-wollenden procelllim, auch varauß so wohl / als sonsten zu besorgen stehende perdritsslilpeWki-tkmmgen / Köstcn / und Schaden / krastt dieses in pleno sä prorbocollum sich bestens verwah-ren / anbey sich / und dem gantzen Vatterland ^u-vis cvmperemis reierviren. Büffeldorst den
1 , 5bri5 »7^^.
LxrrsÄus lnkruÄiom'g vcpurstoruw.
jemanvm von denen Herzen Oepmirten von RitterschafftlindHaublstätten so wohl / als auch von denen Herzen Lonttiruemibuz von Ritterschafftund Haublstätten die besitzende Aembrer/ und Ehren-Stelle von Jhro Churfürstl.Durchl. abgenohmen werden solten : so ist allerseiths verbindtlich abgeredet / daß Die-selbe von denen Herzen Standen in allem nicht allein mäem niürt / sonderen auch die JährlicheKevenüen auß Lands-Mittelen Iährlichö ersetzet / zc. viä.psg. so. N n
W