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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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vollständigen Außtrag / der von Mir auß Lands - Fürst - Väterlicher / Minen Landen undUnterthanen zum Besten/ gemeinter Vorsorg/ nechst Abzug der denen Unterthanen gcdcyendm5.per O,ro verfugter Erhebung des vorigjährigen zeither sechs Jahren mit viermahl hunderttausend Nlh!r vergeringerten ,nrj zu ohnentbehrlicher Verpflegung der KlMtz / Zahlung dersub 6Ue publicz creclirirter-Lanco - Schulden / wie auch der vcrwltt'bttr Fraw Chui fütstinnenzu Pfaltz Lbd. Doral. Gelder / fort Besorgung aller übriger gemeiner Lands-Nothwenoigkei-ten/ über welchesalles denen Landständtschen Oepmirlen von denen Gultch - und BelgischenPfennings^Metltcrn zu End jeden Jahrs dem Herkommen gemäß Pflichlmäßige Nachmessunggeschehen solle / den ungehinderten Laust zu laßen , allergcrecdtest - und mildest geruhen.

Ew-Kayserl- Majest. anbey dem starrten Schutz des Allerhöchsten / zu Dero behanlichmKapserl. Hulvm und Gnaden aber M ich unterthänigli empfehlend.

Ew. Röm- Kapserl. und König!- Cache!- Majest.

Alierunterthantgst^gehorsambst - auch verpflichttcster Diener bcständtD btß inMclnen Todt.

Manheimden ,6. vecembri»

17^0.

Carl Philipp Churfürst.

kelolutio 8erevilllmi kleÄoris aust dew GÜlich UNd

Bergischcr Land-Ständen Relation vom iZlcn sbris 1720.

^ Chmfü' stl.Durchl ist seines umbständlichen Inhalts gehorsambst rekmn worden/

wohm dew vermahlen zu Düssetdorst aust Dero gnädigstes Beschreiben zum Memn-

nen Landtag anwesende Gülich - und Bergische Land» Stände sich endttich umnmr 5ten dieses Unterthanigji haben vernehmen lassen ; nun hätten höchsiged. ZheoChurfürst!. Durch!- von besagten Dero Land- Ständen s nachdem selbige zenher dem lMNnechsthin/folgsam fast zwey gantzer Monath hindurch zu Pflsgung der tlM lieben Vat-terland zutz^Btstengemchig. Mithin auffdie ihnen defssalsnöstnele Lands-füistl. ?rop<.smougerichtet seyn-sollende Berathschlagungen versambiel gewe;m ) eine weit andere aust die Moller Billigkeit gegründete poüulara sich eigende KcUnon, dan vor-erwehnte zu etwaiger Be-schönung des bißherigen denen armen Unterthanen zu Last/ ihnen Land-Ständen aber zu schwa«rer Verantwortung fallenden Auffenthaits / theils in ohngegründcten Angeben / theils aber insolchen zu Verkleinerung der von Sr. Churfurstl.Durchi. zu Erleichterung dcro llebstcr armerUnterthanenhertzinnigltch hegender / und bißhero wefchthätigcomprobirter BegierdM/MhinVerletzung des Doeroielben von besagten Land-Ständen / als Dero unstreitigen Unterthanenschuldigen untttthänigsten KecheÄs , welchen jelbige hierdmch mehr im Mund dan iM Hertzenzuführen nicht ohntriegiich bezeugen / gereichenden / bey vorigen Rcgierungs Aeitm unerhör-ter harter Außtrückungen bestehende Vorstellungen erwartet. :c- Veü. l^.55. Aa^

K etolurio LersnilUmi TIeAoris.

^^ieichwi-Ihttr Churfürsil^ Bu'chl. auffdievon anwesenden Gülich-undBerMmLand-Ständen von Rachen / Ritlerschastr und Stätten uniei m,; ten dieses oiwtete unterthänlgste Kelarion ertheilte gnädigste Kewlurion so ist / das SltiN'de / der Billigkeit nach/ damit allerdings vergnügt seyn können; also versehen höchst-gemelte Ihre Churfürst! Durch! sich dessen gnädigst gänylichen / Stände werden das ^aubbEmwilbgungs Geschäfft nunmehro schleunigst zu beförderen sich umb so eystriger angelegenseyn lassen / als weniger dem gemeinen Weeßen gerathen seyn will / mit Eintreibung der Lands-Notthurfft / annoch fernerweit zu üiperlechren , und solcher gestalt den 8r-,mm »ubllcum gächlich zerfallen zulassen eallermaßm des Endts die von Ständen jüngsihin verlangte Verzelch-nus hiebeyverwahret commun -cirtwird. Düsscldorffden zo. zbri? 17^0