' » , ,'^i Z
' "-^ÄW
'.'
--'.^WßtztzW
-^-H-S'^S-1S l
5^'
(Ivl)
sott sonst auff Erforderen zur Lands-veteniion in Persohn / und mit einer guter Anzahl gkWßncrer Reurher anst eigene 5peesen zu Feld zu erscheinen/ überkommen: solche Ritter.,Dienstauch m denen ehemaligen Zenen auff jedesmahliges Erforderen geleistet - und weilen solchefolgerids/ da die KriegS-Verfassung im gantzen Rom. Reich bekantlich geändert / muhmper ^li^s perpsniuz zul beständigen Lands-l)ctenll«n eingeführet worden / unterblieben / SieRitterdürlige Vestoweniger nicht die also ?imlo onerolv gehabee Freyheit ohnentgeltlich ge-nossen / dahero den.Lastemess'roporcioliirljchen Nachtrags/der hierunter für Meine Untertha-nen das Wort so klar-sprechender Villichken nach / auff sich haben / und solchem sich besondersbeyderarmcr Unterthanen erscyöpfften Mitteln/nach dem löblichen Beyspiel ihrer Vorfahren/keines Sinns werden entziehen können.
Da übrigens Land-Ständen bey Vornehmung der Pfennings-Meistcrn Rechnungdeutlich angewiesen werden solle/daß von denen/ m denen Jahren »718. in 171?.und »719.in 1720. erhobenen Gelderen der Mindester Vorschuß mcht obhanden / sonderen solche möge-sambt zu denen mM^nschen/und gemeinen Lanvs-Notthurfften verwendet wo? den seyen.
Als viel drittens die von einigen Land-Granden so hefftig gecysterte Einziehung der vor-sorglicher Erhebung / auffden hiebevorigen Fuß : Hemmung der weiterer Eumahmb : undErstattung der darauff würcklzch eingangmer Gelder belanget z desfals muß Mich auff dasje-nige (so derenrhalb wegen Zulänglichkeit Memer ihnen hierüder ertheilter / bey voriger Re-gierungs-Zeit jedesmahl genehm gehaltenen/ und anjetzo von denen sämdriichen Haubtjtätten/wleauchverschledenen/dieWohisahttbesVattertands/als rechtschaffenen knoten zu Her-tzen-nehmtnben Ritterbürtigen abermahlen angenohmene Erklärung und Versichtlung desMehreren alldemts angeregt worden) beziehen - einem ohnpatthcyschen Gemüth werden die hie-bey von denen widrigen führende gefährliche-und zudesVacmiandseussclsten Verderb ge-richtete Absichten klar in die Augen leuchten ; Zumahlen ohnschwä? zu erachten ist / daß/ vaMgemcke proviüonzl«-Erhebung eingezogen / und die weitere Beymidung lul^cnäut-immitteis aber keine andere Mitteten zu Unterhaltung der LvMsttlca, wie auch Bestreitung-anderer ohnumbgänglicher Nothwendigkeiten swie jedoch von denen gegnerischen Landsiän-den nicht hat geschehen wollen) an Hand gegeben/ und würcklich verschaffet weiden solle /Meine auff den Beinen habende Krlegs-Mannschaffl auß Mangel nöthigen Unterhalts völlighätte zu Boden gerichtet/ mithin das gantze Land-Hltem«,zu dessen ohnersetzlichm SchadenMdmgs zerrüttet werden müssen z welches wie verkieinerttch esetmm Lanos-Fürsten / undwie ohnvcrantwortlich bey der später Nachwelt seye / und wie sehr selbige / fort mänmgllchdarüber erstaunen würde? keiner weicherer Außfuhrung bedarff»
Annow weich ohngereimbter/ und gantz unvernünfftig ist es / daß einige obgemelttr Land-Ständen ihrem LandS-Hcrm die Erstattung der von denselben zu Unterhaltung dG^llitz/ fortBesorgung anderer gemeiner Lands-Nolhwendigkeiten/ solgbarzum allgemelncnLands. Be-sten wmkilch verwendeter Gelder / und also emesolche laue - schreyende Unbill - und lauter Un-möglichkeit zumuchen / mithin an solche in des Lands» Herzen Kräfften nicht stehenden Sachen/an o/eLandtagshandlunM bmden/und/dader Lands-Her: solches bekäntüch zu pr-rtt-rm uicttvermag / ihme die weithere Pftegung einiger Handlungen auffgemeinem Landtag auff einmahlauffkünoigm wollen / dessen Ich Mich so wenig / als ein jeder anderer Chm-und Lands Fm stvon Seinen Jhme Erb-gehuldigten Unterthanen vorsehen können / und sollen ; weichesjedannoch sättsamb an tag gibc/daß/waö sie einmahl wider ihrcnLandsherw zusammen geschwo «ne erhitzte Gemüther zu unternehmen / mithin wasgestalt selbige alles über-und unter sich zustürtzm / fähig seyen.
Und gleichwie Ich dannenbero höchstdilligen Anstand gmohmen habe / die Landtags-Handlungm denen armen Unterthanen zu gröffester Belästigung / fonderbahr/ da die sich zu-sammen vereinbahrte widrig Gesinnte/ auffihr Erlassung angetragen haben / fernerfort weh-ren zu lassen/mithin am gerachisten zu seyn vermeinet habe / sothane Handlung auff eine mehrbequemere Zeit/und Gelegenheit (damit die von ihren Hnimvlttäten / unvl^vsc- Absichtenallzu jwck eingenohmene Gemüther in sich gehen/ was zu d-es Vatterlands allgemeinen Wohl-seyn mehrerspneßüch / näher erkennen/ und also weit friedsamb- und dem Vatte, land mehr heyl-samere Manchen fassen / mithin von Zumuchung obangcregt-und ohnmöglicher Dingenabstchenmögten)auffzuheben/undzuvcrsch'ichen. . ^
Also habe nicht umbhin seyn mögen / Ew. Kayserl. Majest. diesen der Sachen wahrenVerlauffhiebey gchorsambftzu berichten/ zuDeroselben höchst-gepriesener Gerechtigkeit/Eyf-fer/undhöchst-angestambter Gemüths-B'lligkeilaber die feste unrcrthänmste Zuversicht ge-stellet / Dieselbe werden bey Meinen vorigen unterchämgsten Berichten ohnmaßgeblich ange-tragener Maßen / die sich hierunter etwa ferner anmeldende Gülich-und Vergliche Land-Stän-de allerdings ab-und zur Ruhe zu verweisen: in allem unverhofftem Fall aber blß zu der Sachen
Ct* vollstem-