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>' Bergisiher Land-Ständen kel»ri«m vom i5ten 8i>nz 1720.
t?FH^^^fmstl.Dur»l ist stlmsumbstckndlichm Inhalts gchorsambstrckerirr worden/ dl.41.
wohin dero vermahlen zuDüffeldorstaust Dero gnädigstes Beschreiben zum allgemeinen Landtag anwesende Gülich . und Belgische Land-Stände sich mdtiich unterm15ten dieses untetthänlgst haben vernehmen lassen -. nun hätten höchstged. IhroChurfürsti.Durch!- von besagten Dero Land, Ständen / nachdem selige zeither dem»?rennechsthin/folgsam fast zwey gantzer Monath hindurch zu Pflegung der dem lieben Vat-zerland zum Besten gereichig-mithin auffdie ihnen deßfals eröffnete Lands-fürstl. I'ropolmongerichtet seyn sollender Berathschlagungen versamblet gewesen / eine weit andere aust die lnaller Billigkeit gegründete poüulara sichäigende^clariou, dan vor-erwehnte zu etwaiger Be-schönung des bißhmgen denen armen Unterthanen zu Last/ ihnen Land-Ständen aber zu schmä-ler Verantwortung fallenden Auffenthalts / theils ln ohngegründeten Angeben / theils aber in.. solchen zu Verkleinerung der von Sr. Churfürst!. Durch!, zu Erleichterung der liebster armerV '---7''^ Unterthanen hertzinniglich hegender / und bißhero werckthätig coinprobirter Begierden/mithin
- ' Verletzung des Doppelten von besagten Land-Ständen / als Dero unstreitigen Unterthaneni ' schuldigen unterthänigsten Kelpects, welchen jelbtge hierdurch mehr im Mund dan im Hertzen
Q« zuführen nicht ohntrkeglich bezeugen / gereichenden / bey vorigen Regicrungs Zeiten unerhör-
. _ ^ 7^5 ter harter Außtrückungen bestehende Vorstellungen erwartet. Se. Churfürst!. Burchl tön-
.^>7,?^ nen dahero dieses Deroselben billigst tieff zu Gemüth dringendes / und Dero Land-Ständen^>>5^ inSgesambt so wenig/ als einem jeden ins besonder/ nach so vielfältig ihnen/ und Dero übrigenUnterthanen/zeither Dero angetrettener Regierung erwiesener Gnaden / ohnveldlentes Un-/. 7.'temehmen / und sonderbar / dad Land-Stände zwey gantzer Monathen hindurch zu Dero Sr»7- - ' Otzi Churfürst!. Burchl. alleinig /und ohne Mittel zugehöriger Unterthanen mehrerer"Be!äj!:gulig7 ^die Haubt-Velikersriomn unterm Vorwand eines schnöden Eigen-Nutzens/ nemblich der aller-' ' ^ er st nach vollständigem Schluß eines jeden Landtags zu Zahlen gewöhnlicher D^ttn ohnver-
' , 7 -, MW antwortlich verzögert haben/Dero für Dero Unterthanen ohnaußsetzlich tragender Landsfürst-
' - vätterlicher Liebe nach nicht ohngeandet seyn lassen und mussenssajt davor halten / daß diese
. ; fort sonst bey obged-der Land^SmndenKelarion gebrauchte ohnanständige Vorstellungs Atth
- ^ von ftembdcn anderen Hersschasttcn mit Aydt- Pflichten zu dienst Verwandten / jedannoch nach
' Anleitung des §. > c>. des Haubt- k^ecels, in soich-Landständischen Handlungen zu gebrauchen
verbottenen Personen/ und nicht von wahren/ihren vorgesetzten Lands Fürsten getrew und c!e-7 -> ''7^ Hx Voten parrioten herfliesse ; es muß Deroselben nicht weniger scbmertzhafft vorkommen / waskandständ wegen der Depmarion8- Gebührnüssn/ und baß höchst-gedachte Se. Churfürst!»' Durch!, denen Depucauz solche zu Last fallen lassen / und ihnen hierdurch der Weeg mit emcmzeitlichen Lands-Fürsten einige Handlungen pflegen zu können / abgeschnitten werde / anfüh-'' - - ''7^ een wollen; zumahlen höchst-ged. Sr. Chmfürstl. Durchl. nicht erinnerlich ist / daß Dieselbe> '.'7'^ ermelren Dspurirten die billig-massige zu forderen gehabte Diäten jemahlen abgeschlagen haben;
- sM' daß aber deren Vergütung biß dahin ausgestellet worden / dessen Ursach ergibt sich darauffen
' von selbsten / daß der jeniger so genanter Renner / wodurch Land-Stand solche aurkorillret' /- ! zu seyn vermeinet / Mß Mangel der hierzu erforderlicher Landsfürstlicher Genehmung seine
- ' 7 Krafft nicht erreichet/ mitbin solche Gelder insgesambt nicht reparmet/ vielweniger eingangen
- ^ ' 7 wie auch / daß über d,e aufs dergleichen Depurarjous-Kösten erhobene Gelder noch zurZen kein^ ^ s. -.7 förmbliche von Ständen in corpore revillirte Rechnung übergeben worden seye ; welche allem
7 '7: ?, Vorgängen Seine Churfürst!. Burchl. hierunter so wenig / als m allem übrigen billigen Sachen' Land-Ständen / und ihren l>pmirten ihre ihnen zutragende / und bey jeden Deputationen zu
/ der Depmirten gröster ummhänigster Vergnügung erwiesene gnädigste Gmiülhs-Neigung
.vichtentzichen werden.
Alöviel dievon Landständen zum Haubt beschwär angeführte dtßjährige Außschreibung- . hetriftc/ besfals ist Land-Ständen nicht ohnbekant/was gestalten Ihro Churfürst!. Durch!.
7^ dahe Dieselbigedievong jährlgeLandtags-Handlungen biß zu Deroselben Ankunsstlnoarun-
^ tigen Landen außzustellen bewogen/ von dieser Hierunter Reißen aber durch ohnvermeidtliche'7 '7'^^! ^Bthinsernüssen abgehalten worden / indessen aber dieZeitberoLand-Ständ zuvordristzu be-
7^ schreiben/und zu vernehmen verlosten gewesen/sich der Deroselben obligender Lands Fürst-vät-
.-''-'IpM terlicber Vorsorg nach allerdings vermüßiget gesehen haben / zu Besorgung Dero auff den
7 . M Beinen habenden Kriegs-Mannftbafft ohnentbehrlichen Unterhalts / fo-t anderer keinen An-
v Ap stand leidenden gemeinen Lands Notthurfften / das in vorigen Jahren erhobenes Breytrags-
^ Ozisnwri,. negst Abzug jedannoch 5. per Lenr» (welche denen armen Unterthanen zu ihrer mög-