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worinnen die dermahltge ex!^«nH bestehe: dajedannocbdiedarauffvon demnselben te-sckebene Einwilligung eines Theils gar obnzulanglick / anderen Theils auch Land-Granden die von denenselben Inhalts deß Haubt-und vsclarsrions.k-ceküs selbst befun-dene und in derThat mehrmahls erfahrne Unrichtigkeit der alten Matricul/ sonderbahrim Gültschen / alizubekant/und gar nicht zu hoffen ist/ daß das einwilligende(Viamumdardurch richtig und unabgangiq beygebracht wird werden; vielmehr aber die in gedach-ter ktsrricu! nororie prsrgravirte Aembter und Städte noch mehrers gravirt werden dörfflten ; so will man von mehrhöchstgemelter Ibro Churfürstl. Durckt. wegen Sich gnä-dlast und gäntzlich versehen/ dero getreue siebe Gültch-und Bergische Land-Stände vonNarben/Ritterschafft und Stätten werden der Sachen Nochdurffc näher erwegen / sichzuelnetnmerMtchem^memn zu Bestreitung deß Lands-Nothwendigkeiten fürder-sambst verstehen ; dabey auff die Türcken-Sreur / und die der Verwittibten FrauenCbilrfürstinnen zu reltimwen erforderliche Vocal - Gelder (daßfalls dieselbe sich aujfdieLand Ständen absonderlich communicirende Antwort gnädigst beziehen ) nichrwenigerauff solche zulänglich-und gerechte Kollos doilc^anäl, wordurch man sich deß verwll-Uaenden Ouami ,nehrers versichert sehen möge / Packtisch und solchergestalt rellsötixen/damit Ibro Churfürstl. Durch!, darauß Land - Ständen wahre Devo^on» und unter-thanigste Willfährigkeit werckthätig erspüren könne.
Gas dem neckst das Lanco-weesen betrifft/stynd Jhro Churfürstl. Durchleucht ga?nickt ungeneigt / die von Land-Ständen an die Sand gegebene / oder sonst etwa best-thünlick- und deroselben / wie auch dero Land und llntertbanen ersprießliche Mittel undWeeg?/ wodurch ein Theil der kanco. Schulden etwa durch KccluHicmes, und Anzei"gung der genossener lnrerelle getödttt werden könte / anzugehen ; nackdeme aber dabeyin sondevbahrer Mit Erwegung/daß die Vanco-Zettulen ^ poriori cxcra rerrüorium , undjn mzlubu; exraneocom seyn/ man auff gegenwärtigen falls in lerminis Camkij. und nichtÜmp!>ci5 mucm tut? tt ^poclleca bekanntlich verilrt / gar viele mnmenca und Ilmbstände zu<c,nilo'erir5u vorfallen / welche ihrer Nothwendigkeit halber eine reiffe und gar genaueErweg und Überlegung erforderen / damit man bey dem llukllcc,, und denen höchstenReichs-v cgk?rii'n bestehen / und sich keine unnölhige Weiterung und Verdrießlichkei-ten zuziehen möge: und daran Land-Ständen umb so mehr gelegen seyn will / als dienoch lauffeude mebriste unbezahlte Zmuten von derselben wegen/ durch threvspmirteMit untersctrleben/ dero hiesige Landen auch darfür wenigstens pro raca auff allem Fallverhafftet ftynd ; als wollen Jhro Churfürstl. Durchl. von mehrgemesien dero Land-Ständen / daß selbige die gnädigst angetragene vepurarion . damit gleich wie die k.o-sccjprino obiger Zemilen Mit feldtgen concorriret worden/also auch ein gleiches mit derenzutt-rm die nöthige ^oll.i?cacion beobachtet werden möge/ ohne Zeit Verlust übernehmen/und indessen zu Abführung ermelter Zettulen einen propor^onirren Beytrag mit ver-willigen werden/ umb so eheuder gnadigst erwarten und sich allerdings pom.cclren.
8al)I)arI^ den l- sulii 1719.
Atdem Jhro Cbürfürstt. Durckl. auß dero Soss Lager zuHeydelberg untermst verflossenen Monaths stunii gnädigst rcsccibirt haben / daß sie
deß jüngst V
nach so lang denen Güsick - und Bergischen Unterthanen so kostbahr - und beschwerlich gcfailenenBerathschlagungen von derohieseld^versammleten Land-Stsi'den keine so unzulängliche bißhero gethane Einwilligung/ am allerwenigsten abererwatttt hatten/ daß dieselbtge bey ihren vor und nach übergebenen Vorstellungen sichv?"ch.^'M'r zu grosser Verunglimyffung der von W yland Jhro in Gott ruhendenHerrn Brud.w und Cburfürstens Ld. Lobseel. Gedächtnuß geführter Regierung gerei-cksnde-i auckIbro Cbur-und Landfürstl. /zurlloricat und Sobeic zu nahe gehender un-ohnständlgcr Außtrüchungen gebraucht haben würden / welches böchstgemetter IoroChurfürstl. Durchleucht sehr zu Gemütb gegangen ; dannenhero Land-Standen be-deuten lassen/ daßhinfahro in dergleichen Fallen sich mehrerer Bescheidenheit befleißftn sollen.
Und gleichwie sonsten die diß jäbrige Außsckreibung ohne völlige Zerrüttung deroftgmahliger Knegs-Aerfassung iind gantzlichen Verlust deß annoch übrigen Lcsciir, ,auch ohne dadurch indie gröste Unordnung zu verfallen langer nicht verzögert werden
T t - könte;
dk.zr.
st-?'5.