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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Fx^K Landtags-AbDeid vom Jahr 1649.

O hätten Gülich-und Bergische Landstände deme / was Jhro Fürst!. Durchl.derozimblich enervjrten undherunterkommcnm Lammer - Lttars/und dessen k(e> 7V. r.cirezsirung halber beweglich vorgestelt / und Seine Fürst!. Durch!, in solchemAnliegen und Nöthen langer nicht stecken zu lassen gnadigst begehrt, ferner nach»gedacht und thäten sich m boc pM, dahin erklähren / daß / gleichwie IhreFürstl'Durchl.cx rerrva'Ajz ihrer clevovirter Trcw und Bereitwilligkeit versehene«lichgnugsamb ve,sicvert/ und Sand, Stände vor-und nach Ihrer Fürst!. Durchl. angeml-tener Regierung darüber nach und nach redliche Zeugnüs von sich geben / also auch in diesemirznZentiJhrerFürlil.Durchl.Sandstande ungern ausser Handen gehen/ sonderen vielmehr gut-willig unter die Armben greiften / und im Werck ferner bezeigen wollen / wie Sr- Fütstl. Durchl-Vicsfals habendes veüäermm zu lec.mäiren / ihnen angelegen seye; Zu dessen würcklicherBezeugung dan Gülich-und Bergische Landstände von Ritterschaft! und Stätten die guXÜiv-nem vestzustellen aKirmarive, und alforetolvirt haben/ daß auft emes jeden theils ein-gewilligtm Summen das beyderseiths benennendes guamum zu Ablegung der Cammer - Capi-talien zu verwenden/ und solcher gestalt mit keäressirung des Cammer-Mars einen Anfang zumachen : welches von beyder Seithö Ritterschaftt auft die alte Cammer-c^M^en per ex-preilum hiemtt rettrinMt. Zt.

auß dem Gülich-und Belgischen Landlags-Abschcid1661. den 14.

^ O hatten auch Gülich-und Bergische Landstände deme/ was JhreFürstlDmchl. T.dero zimbtich enervirten / und herunterkommenen Cammer - Kttars/und dessen Ke-äiechrung halber beweglich vorgestellet / und Seine Fürst!. Durchl. in solchemAnliegen und Nöthen langer nicht stecken zu lassen gnädigst begehrt / ferner nach-gedacht ; und thaten sich in boe psilü dahin erklaren / daß / gleichwie IhreFürsti.Durch!.Lx l errc^Aiz ihrer clevovirter T rewe und Bereitwilligkeit versehent-lich gnugsamb versichert / und Sandstände so wohl vor / als nach Ihrer Fürstl. Durchl. an-Zttrettcliel Regierung darüber nach und nach redliche ZeugnüS von sich geben / als auch in die-sem Kankeml Ihrer Fürjtt. Durchl- Landstände ungern auß Handen gehen / sonderen vielmehrgutwillig unter Me Armben gmffen/und imWerckferner bezeigen wollen/wie Sr.Fürstl.Durchl.diksfals habendes velläenum zu secuncliren / ihnen angelegen seye; Zu dessen würcklicherBezeugung dan Gülich-und Bergische Sandstande von Ritterschafft und Stätten die guMw.nem^n.- fest zu stellen astu marive, und also relot virt Härten / daß auft emes jeden theils einge-willigreli Summen das beyderseiths benennendes guanmm zu Ablegung dero Cammer .Lapi«.ral.m zu verwenden / und solcher gestalt mit Kecirezsimng des Cammer - Mars ein Anfang zumachen: welches von beyder SesthsRitterschasst auffdie alte Cammer-per ex-^rellum hieMit rettrinAifet.

Gülich-und Bergischer Hauptstätten vepurirte aber auff Ihrer Fürstl, Durch!, überge-bme Erkuterung sich bezogen / und den im Jahr r6»c>. von denen Hauptstätten gethanenVorschuß unter die Cammer Laplralla mit begreiften wollen; so doch beyderseiths Ritterschaffkdarumb conrraäicjret / daß solcher Vorschuß unter die alte Cammer Lapiraüs Nicht verstandenwerdenkönte / auch dergleichen Vorschüßandere Statt mehrgethan / so desselben kelwurionnit weniger / als die Haubtstätte prTrencllren thaten / welche der Gülich-und PersischerSandständen l)eciar»rion jedoch auft nachfolgende Maaß und Weiß außtmcklichcoasjmonirLworden, zc.

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