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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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dttii M'lvattvc I>crüI)rcnL>c?ssü^!l3)keitkli / un!) Ivettössn' lind

nnd-w K änd?ttwm h-ibk» / hmunttrdcm xandemiger Massen zu plo.

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cken MinÜ5 o " lec. ' U5 exi5cnüi5 nicht ulrra mo^im Sc V.re5 p.rr.- mogte Zr.vn et werden;w "(des wie nun zu meinen kmtzen Regicru.igs - Zeiten bis dahm nicht geschehen/also thuen michau^eraechcn alle Sachen im Mindesten rncht berühren / weder anfechten/und Zwurenu.m sovie^cwm g r / als mehr die bey ehemahligen Zeiten von meines vielgeehrten Herzen Gwßm-t Lbd- Christel. Gedächtnus w;d.er von ewigen unruhig

Ständen veranlasten Austwicklereym verhandlete Gegen-!<emonlirgr.one5 beurkunden/vaß/

mchdeme Stände auß dergleichen ohnerheblichen inürumem.«/und nngen l..^5 .n wohl-aem. Se ^bd.bringen/undmverrenclc, verum darauß eine w!dnge/uno dero Lan^sursil-D^ig,keitlicher Hoch hcit zu nahe gehende Anmassungen erzwingen wollm, dieselbe jich solcher 0hg^bührsoforthschristt-undthätlich wiedersctzct,undallesdcssenohngchmcert/was Stande0^3.

ilon. der MZcrt vorgewcftner Gülischer 8ucccssmn8Stteitigketttn iub.ö/vbrepll^

birac.usTc^mci()neerschllchen/beyscinen.wohlhcrgrbragtenHohe!ten^ur.bu5Lcl<^bu5sichbeständigst und ohnverlctzt m-mmemret huben; auch dero 5uccel!m memes gnadest ^liebtenHmen 'Vatmen / Herzen Hertzogen Philip vc^lbelms Churfürst. Durchl. hoWei. Ande-ckms daraufs ohnabwendig bestanden / und denen Gulich - und Bergischen Standen von denenochfo als Landö-Fursten und Herzen privsrivc compeurenden und m verschiedenen Käys. Be.anadungen / L'hnbriesten / Reichs-Satzungen / und sonderbahr cem lMüumemo piuiz>^estph,licX stattlich gegründeten Hoheiten uwdKegä.en Nicht das Mindeste tingewilhgct/oder nachgegeben, sonderen alle widrige Zumuthungm mtt solA

den/ abgewehret / und vernjchtiget haben/daß endlich Gülich-und Belgische Stände ibrnnach wiederum!) etwan im Jahr c 670 bey Ew-Kay. Majestät pre-ßlich!"

Jhrtumb e: kennende / nach wiederum!) etwan im Jahr e 670 bey Ew.Käy. Majestät pre-ßlichniReichs' Hostrath zu neuen erweckten Unruhen sich endlichen-nno ,67^ Ihrem gnädigenLandsfürsten ünd Herzen gehorsambüibmimret/mit demselben verglicchen / und darüber denRcichs-und Landskündigm ^aubt > errichtet / forth wie annoch einige wenige umWGemütheredamttnichtac^uielcirenwollen/ am^.7. ^uln 167s. besondereniLrleuterungs - ^ece/ beydes als eine perpem3M Uttd vr2Am.ir!c-ZM parriX^e^u-erthe-ikslOgestjsttet/ und dannlalle vorherige Mißhelllgkt'ilen/ und Irrungen austgehobcn/ vernicjWund zum ewigen Vergeß hingestellet / mithin sich allerseiths an solche newe Snsttung jiWvest-unv unverbrüchlich verbunden haben / mehreren Inhalts der Anlagen also

und dergestalt/ daß es an seithen der anmaßllcber erav^nren ein grosser Unglimpff seyn wolle/zu vermeintlicher Hintergehung Ew. Käys. Majest. und Bcfärbung einer an Recht undA-fuegnus gantz schwartz verdunckelter Sachen dergleichen ait - abgemacht - verglichen - undlängsivergcjsene Dlnge auffzuziehen/ den darüber einmüthig errichteten und von Ew. KapsMajest.Hohen Vorfahren am Reich und Gechrtestcn Herzen Vatmen Käysers h L 0 ?0 h l)iMaj Glorwürdigster Gedächtnis allergnad-qstbcftättigtcn Vertrag zu verschwe/gen/ und daswahre Grundvest des Vatterlands zu umbgehen/ Mithin allm solchen scheinenden und dmenznderenLolourungbeybrachten Anlagen ä 1^.9. brß zi.ioclullveoocorle eine offenkundige/undunverneinliche excepcio liriz rr^nlsÄa-oblüre: allermassn es dabey beständlgji verblieben / unddaß darwieder jehmahlen von wohlgemelter meines Herzn Vatlers Churfursti. Durch!./Mauch dero Nachfolgeren Weyl. meines Freundgeiiebten Henm Bruderen und Churfürsten MChristMilden Andenckens in Mindesten gehandelt seye worden/Mtr zumahlen unbekant ist^Eswilldaherohöchst ärgerlich/ und fast unverantwortlich seyn / daß die anmaßhcheres sich nach obgemeltem meines Herzen Bruderen des Churfürsten Lbd. tödtlichcn Hintrittva-messentlich unterstehen dörffen / dessen für das gemeine Besten bey der ganzen Welt hWgt-priesenen Eyster / dem Vatterland zugetragene Liebe / und zu desselben CoMervauon / undproceÄivn bezeugten - ohnermüdetcn Fleiß / Lands-Fürst. Vätrerliche Obsorg soundanck-bahr zu erkennen / und desselben gerechteste Unternehmungen als mlraä.onez des Lands-Gesätzen / Privilegien / und Gewohnheiten / ja gar als ohnbillige Opprelllonez des Lands-Unterthanen zu verunglimpffen , und abzuziehen; da jedoch bey dero Lebzeiten keiner der Land-Ständen an dergleichen Unglimpst jemahlm hätte dcncken / zu geschwetgen was widrigesrenciren dörffen.

Gleichwie aber die wider obgemelte meines Herzen Bruderen und Churfürsten Lbd. vonanmaßlichen Lrsvanren dabey pro exemp !t5A!ö'.^mlNttm angeführte Veranlassungen anderstenicht/ dan folgender Gestalt angesehen werdm mögen. Das nembltch Seinr Lbd.

Die Reichs-und Lands Nothturffr nach ihrem vernünsttlgen guthoüncken / undnach proporrion der Erfordernüß / ohne zuthuen der Ständen ausgeschrieben.

L'-^^ Dtkselbe nicht nach der aller/ urn tchüger, und äispropornvnirter Lands

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