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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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nekerKaysttl.Lvmmi5lionunkrachtet/ und zumahlen unftren cum plensriä canf- cogni'e!-

one erhangenen VtelMngen vecreljz, Kelcripris, SentiNttis, öc pZtirorjjz scbnurs)rackszuwider etnenN?e<g als den anderen mrt «tgenmächetgerAvßschretbung der unem-gewtlltgter Stewren und Anlagen Verfahret/und solche bald aust diese / bald auff ji neweiß dmch Euch vermittels "ütirsujcher Lx^ulion von denen ohne deö austs äusserst ersögerlmamen Unterthanen erheben und erzwingen last; UndWudan diesen^onrravenrivnen undThat,Handlungen länger zu zuschm dmchauß mcht gemeint seynd; Hterumb so gebiethen Wir Euchh,einit sambt und sonders gnädigst und ernstlich / daß Ihr Euch aller und jeder Stewr- Anlagenund Einnahm/wie solche -mmer erdacht oder gemnt/und auffwas weiße auch dieselbe von mehrbesagtes Pfaltz Grasten Lbd. einzunehmen oder zu erzwingen anbefohlen werden möge (^sseye d<m solche ordemltch und dem Herkommen nach ausstand - Täyen gewUlmeoMorden)gantz und zumahlcn enthaltet/ und die Gülich-und Be/gltche Stände / ^d»Sassen/und Unterthanen damlrtn keinerlei) Weeg beschwert/ als lieb Euch und einem jedemist/unser Kayserl. Ungnad zu vermeiden/ und darzu ein von hundert Mmck köthiges ^oltSdlkEr/so offterfteventlichhielwiederhandelte/halb Uns m unser und des Heiligen ReichsCammer/und den anderen halben theil obbemclten Gülich- und Bergischcn Land, Ständenunachiäßig bezahlen solle. Und ist unser ernster Will und Meinung / damachihr Euch zurichten. Geben Lintz den 26. snno r648«

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Lopiükescnpri Lniarei 6e äaro WlM u ^larrii IT'Zs.an Ihro Churfürst!. Durch!- zu Pfaltz / als Aertzogmzu Gütlch/ und Berg.

Larl der AeKsie

(?//.)

W- Lbd. haben auß denen baiverwahrten Abschrifften mitmehreren zu ersehen / was bey Uns dero Gülich» und Berg!»fche Land-Stände / wegen der von Ew. Lbd. als Hertzo-

gcnMültch und Berg außgeschriebenen / und würcklich cxccmivö

kintreibenden unbcybrinalichen Geld-Summen für eine^ppcllatwnm-Noäucirk/und wegen Erkennung unserer ^ppcilsrionö» pwcot-en/auch sonsten gcbeccen haben;

WanUnsnun nöthig fallet / Ew- Lbd- hierüber zuvorderst zu

vernehmen;

Als thuen Wir Dcroselben hiermit sothane ^ polemischen Nolh-Wfflen zu dem End bepschlieffen / daß an Uns Sie darüber ihren

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