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LxmÄ.Myscrl. inIiXslV- vccrcririe 6ato WltN den> 2.2« ^ebruarn 1640.
Ibi: Glelcdwohlaber / weilen Weyland Ihre Kayftrl. Maj. in Gott allerseeligst ruhen-der Hr. Vattei Christmllttsten Andeckens besagten Ständen erlaubt / daß sie zu l'role^i-runglhresRechtens zusammen kommen/ und ihre Nothlmstt berathschlagen mögen / Se»Fürst!. Du.chl-auch vermög Bero Kays.End-Urtheils und knslvecilionlub NÄro Ebersiorsjden anderen ciQobriz 1655. Sie hieran rncht hinderen sollen also lassen Ihre Königs.Maj. e ö auch dabey / als einer vorhin relolvirtcr Sach/ gleicher gestalt bewenden»
Lxtraäb Kapftrl. ^cscripri äe <ZatQ Regenspurg den
. 29. lultt 1640.
't Ibi: Alsermahnen Wir deine Liebd. Vetter- undgnädiglich / Sie wollen mehr gedachteBelgische ^andstände an Einbringung obberührter evlleQen weiterö nicht verhinderen/nochdenAmblleuthmsolches zuthun / oder sich dawider zu setzen / außerlegcn und gestatten / da-mit nicht Noth fcye/auft den wledrigen Fall die gesuchte execimni zu verwtlligen/und anzu-ordnen .-solch ist den Käyserl.vecreüsund Verordnungen gemäß.
LxtraeÄ Kayftrl. Decrcri 6e eoäem daros
" Il)i: Als haben Ihre Kayftrl. Maj. auch solchen eingangemn Verordnungen zufolgobernantes Hmen Pfaltz- Grasten zu Newburg Furstj. Durch!, gnadigst ermahnet/mehrde.melken Bergischen Landständen an Einbringung mchrberührm Lolleöie?; weiter kein Eintrachtoder kein Hinderung zu thun.
Lxlraä Kayftrl. kelcripti ä- dato Regensptttg dLN
l)eceml)ri51640.
^ Ilst: Was maßen wir auffunterthänigst anhalten / und Bitten derGülich - undBtt-gischen Sandständen zu umerschetdliHen mähten zu Bezahlung ihrerOecliwren/und Fortfttzuiigihres ervcels denselben eine LolleÄZlion anzustellen gnädigst bewilligt/auch deßwegen erst nm,lich unseres lieben Vetters des Pfaltz-Grasten Woiffgangs Wilhelm zu Newdurg Liebdenunterm staro des 2?. , daß Sie besagte Stände an Betreibung solcher Lvlleücn nicht m-hinderen sollen / gnädigst anbefohlen.
äe 26. ^unu 1675.
Der Römischer Kayftrl. Maj.unserem allergnädigsien Herren ist in Unterthänigkeit re5e.'rittwordcn / wasbeyDerofttbendieLandständ beyder Hertzogthumber Gülich und Berg gt-horsambst klagend angebragt / wie das nemblichen Sie an Lolle^irung der zu prole^i-rung ihrer wieder des Hr. Psaltz-Graffen zuNewburg Fürst!. Durchl. an dero Kayftrl. HostanhängigerNechtsferttgung benöthigttr Speelen verhindert, und gesperret würden/und ihnenalso unmöglicb falle / ihr Recht zu affterfolgen / mit gehorsambstcr Bitt / daß derowegenihnen nottürfftige Kayftrl. Hülst hierunter mitgetheilt werden mögte ; und dan alwhöchstged.Kayftrl. Majestät in ihren vorher ergangmen Kayserl. Verordnungen unter anderen sich gnä-digst relolvirt haben / daßdieobbemeltenGülich.und Bergischen Landständen gesperteL-Mwiederumb eröstnet/ und bey Einbringung deren zu i?rote^ujruttg ihres Rechtens außgcschlie-denen Lollc^en nicht gehindert werden sollen.
Als erlauben mehr allerhöchst-emant- Ihre Kayftrl. Mas. ihnen mehr bemelten Landstan-den beyder Hertzogthumben Gülich-und Berg hiemit / daß Sie ihren ergangmen Kayserl.Verordnungen zufolg / die nothwendige LolleNs-- zu prose^uirung ihres Rechtens außscdm-ben / undverrichten mögen. 5^narum zu Wien unter Ihrer Kayserl- Maj. hervorgt-ttÜckttN Lecrec Jnstegel den 26.4UNÜ anllvrSyj.
( l.. 8. ) Vc. I.eQp0l<Z ^ilkelm GmssMWnizsexZ.
Reinhard Schröder.. W