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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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beydem dahjer vorgewesenenGülich - und Bergischen Landtag / eine solche zulänglicheEinwilligung / wodurch die in Behufs Unseres Kriegs-^^ , wie auch übriger gemeinerLands-Außgaben unvermcidtlich erheischte Notchmfsten bestritten werden können / erfolgt/mithin hierauffsolcher zu formblicher Endschafft gedycn seyn ; Nachdeme aber denen dcsfalsso ostt und vielmahlen denen Gülich-und Bcrgischen Land-Ständen beschehenen ttlefftigenVorstellungen ohnerachtet sich das Widerspiel ergeben hat/ und Wir solchem nach auß sehr er-heblichen Ursachen den in den vierten Monath verzögerten Landtag / biß zu unserer in eigenerhoher Person erfolgender Ankunsst in hiesigen unseren Landen anzustellen / mithin Landstandevon Tag zu erlassen gnädigst bewogen worden/ immittels aber dieunabgängliche Besorgnusder zu Unterhalt unserer Krtcgs-'i'roupsien. forth zu anderen Kriegs-und gemeinen Lands-Notthurfften erheischter Gelder von einer unumbgänglicher Nothwendigkeit seyn / mithin er-forderen will / daß solchen Endts ein gewisses zulängliches auß gedachten unsermLanden zu behöriger Zeit unabgängig eingebracht werde; Und dan unserer euch gnadigst an-vertrautet Statt LoncmZem vom ersten kl-sti jüngst biß ulttMÄM 1720. sich darin

Rhtlr. Alb. Hlr.

jedoch einschließlich des in vorgemelter Außschreibung benenten c^uanri ertragen thut zAls befehlen Wir euch hiemit gnädigst / daß ihr sothane 8ummam alsobald mit Zuziehungzweyer Rilterbürtigen / forth Schcsten / Vorsteher und meist-Beerbten in ermclter unserer euchgnädigst anvertrautet Statt der ^l^cricul und altem Herkommen nach repamret, per^^mlxüv^iret / mithin gemeltcs (^nanrum monathlichs mit einen

zwölstten Theil an unseren Hoff-Cammer-Rathen und Bergischen Pfenmngs-MeistermZ-clcer. oder auffdesscldm Anweisung richtig und unabgängig abführet/ und inner den nech-sten 14. Tagen nach der Kep^rrttion , die k.cparcjljons-und 5ubäivilic)ns Zettulen gehörigenOrths bey Straff denen hierunter ergangenen Lcliötis einverleibt / ohnfehlbahr gehorsambsteinschicket;

Zm fall nun denen bckenter maßen verschobenen Land - Tags - Handlungen halber/die zu denen in Sasiqer Statt vorzunehmen seyenden kep-ucinonm eingeladene Rittcrbürtigesich mdemdeßfals bestimbtem Termins dabcy nicht einfinden würden/ destowemger nicht mitder ^.ep^ücion oberwehnter maßen fortfahret / und zu hiesigem unserem Geheimen Rath dievon gemelten Rltterbürtigm hierunter etwa bezeigte Weigerung zu fernerer gnädigster Ver-ordnung so wohl gehorsambst berichtet/als auch Ihr unser Ambtwan der kepÄrrüivn solcherewer Obliegenheit und Uns geleisteten AMS-Pchchten gemäß bey Vermeidung einer unauß-bleiblicher Straff von 50. Goltglt. beywohnen/ und dieselbe obigem nach mit vollziehen sM.BüWorst den lA- 1719.

Auß höchst^ermelc. Ihrer Churfürst!. Durch!,sonderbahrem gnädigstem Bcfelch.

?ro Lopia cum luo ryxo concorclante

(l.. 8.) foannes Oeor^luz l^uncrark La-

mera? Impenalis. m. f».

Lopia Z.esolutionl5 8ereni!Ilmi LteÄoris

kelarionem iz. communem in

8. 1719.

Gülich-und Bergische Land-Stände von Rächen / Ritterfchafft und Stätten/HF) unter heutigem äaro ftmers gehorsambst rekcnrtt/ und wohin sie sich wegen der ih-nen letzhin communicuterChurfur;!!. gnädigster Kelolmwn weiters heraußgelaffen/ist Inhalts derselben kckrwn des mehreren zu vernehmen gewesen ; worauffdan die gezie-mende ^Nexion genohmen worden / und denensclbcn von wegen Ihrer Churfürst!. Durch!,bedeutet wird/ daß Dieselbige auß denen vorhin angeführten ttisttlgen Beweg-Ursachen von

dem