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thänlgst emgewilliget haben / welche der Landen Schuldigkeit weit übersteiget; maßen/ gleich-wie vormahlige Herun HertzogenzuGülichund Berg / also auch Ihre Churfürst!- Durchi.
nicht nmnachÄnlaß der Kcvcrisl.en cje 1478. 1489. ls!i. Is4z. Lc 1589.
sonderen auch des bey denen Lonchrimubus cie 2»»» 1668.und mehr andern Orlhen bessättigtenVergleichs clesnnv 164?.. §. ^VandteL^tstthurstt ?c. cletenlicmem palricc ex pros?rÜ5 zuvessügen schuldig seynd : Stände aber zu mehreren nicht / dan zu KeparMonem beyder Ve-stungcn Gültch unoDüsseldorf / und darin nöthiger von Jhro Käyserl. Majest. zufolgUsn vom 4ten ^»Zutil i648ten Jahrs bey damahligen schwarzsten Kriegs-Cmpörungenauff800. Mann zu Fuß/ und iOo. zu Pferd vor dasmahlen alleinig ciererminirten Cuzrluivnen/d'ewelche auch zu jetzigen Friedens - Zeilen (fais nur der 2mm 1668. allererst eingeführterL^neral Slaab/als wohl auch ubrige binnen b.sagtemGulttb undDusseldorss newerlich kin-geschlichene hinwiederumb eingezogen werden) mit einem sästgeringen zu erhalten/verbunden. - .
Also daß man der unterthämgster Hoffnung gelebt/es würdezu Ihrer Churfürst!.Dmchs.völligen gnädigsten Vergnügen angeretchlg seyn/ daß Land-Stände jo wett über dergleichenin fast genügen ^lUnM-.deitchenderLandö'Schutdtgteit/m der eintziger untii lhaniqstcr Host-nung / daß es künfftig denen Landen angedeycn solle / und der dabey außgetruckter Bedingnuß/dermahlm erfolgender zumugilcher Erledigung all.ngen Bero so gememfamb / als jzzmcujzir
Beschwäldcn/IhreChurfuili.Durcht. vor dasinahien ohne dtegerittgsteVelbZndtiichkmundNach folg jedoch pro ulmuzro Ntü einer übergrosssi dcrLandellKräfflen so gar üderstelgmder'Summen unter die Armbcn gegriffen haben.
Es wurde ja keiner auß Mnrel gcsambter Land«Ständen seyn / welcher nicht mit dergrössesterBelM^ltigkeit IhrerChurfurstl. Dmchl. Gnädigste lurencion zu befolgen bchissnseyn/ und dardmch Ihre Churfürst!. Durchi. zur Hmaußkunsst m hie niedrige nachDcro ho«hen Gegenwart!) seufftzmde Landen »nimuen wurde ; indeme aber denen Land-Standen beyGott die Verantwortung zu Lcht fallet / wem sie zu Dero Einwilligung vermahlen (da dievorgeweftne Wmd und Hageischiag / und beständig angehaltene excrM-e Hitze/ wordurchdie Sommer Fvüchten/ und übriger zu uncntbahrlichcr Unterhaltung des Viches obhandengewesener Wactsthumb zumahlen ertrucknet / und ruimrt / unbeschreiblichen Schaden rmLand verursachet: und viele Statt und Aembtcr durch diegrausame^curmue5ruintrc/ undin die Unvermögenhe«t gesetzel leynd^- muhin auch der elender entkrastttter Zustand deren Un,terrhanen dardurch täglich mehrers anwachßet/ daß die Gelder ausser Lande gefuhm werden/ unddenenllonrtibuenten Nichts hlMvlderumd auß denen zahlendenLoncriburions-Geldern eingehet)denen Unterthanen ferneren Last über dero Schuldigkeit / und Müder die Krafflm aufbürdensotten ; So werden Ihre Churfurstt. Durchl. ja Landl-Standen in pun^o der strne-tcr Einwilligung nichts unmögliches / und bey Gott unverantwortliches zumuthen wollen ;dahe hiffgegm Ihre Chmfürstl. Durchl. bey der von Land. Ständen beschehener Einwilligunghöchst-bcfugte Ursach haben wurden / Ihnen verweißlich vorzmoerffcn / daß des Landks Be-schaffenheit ihnen bekant ftyn müste/ und sie also das Jenige nicht cingewilliget haben sollen/was sie unbeybnnglich gefthm hätten.
Daß ssnsten Land-Stände wieder Willen necettmret worden / in Dero Untertbäm'qstübergebencn AuMtzen mit schuldigstem jedoch cmfiicssen zu lassen / daß nicht ve: hoffenthäten / gezwungen zu werden / p- o manmenenriz der allchergcbrachten Freyheiten und puvi.I^ien höheren Otths acl DerounterthänigstenKecurlum zuneh-
men/ daran ftynd die an statt einer verhofferer zutängncher Erledigung ferner überhaufikteQ-ivzmina Ursach ; Dahe vor erst vorm Jahr ein höheres (^uanmm, als von Land-Ständen emgewilligtt / Einseitig / und ohne Vo. wissen der Skändm abgeschrieben/dessentL.ckznttn durch die härteste/in keinen benachbahrten Landen jkmahlcnechötte uulir-zrische^e-cuuones bcygetrieben/ und diese / allen untmhämgsten lu^plicnens unerachtet / annoch nichtkingezoaen.
. Die Landen nicht allein über ihre Schuldigkeit / sonderen gar über die Kläff-ten beschwäret.
. Die Einwilligungs-Freyheit beschräncket.
Dahe das von Land.Ständen weit über der Landen.Schuldigkeit untertha-mgst entgewllligtts (^mum dkm Herkommen gemäß ine La -d hätte sepai r rel werden können/solches nicht angenehmen/ sonderen daß ersteres der Land-Ständen ElN-
will-gunq weit übersteigend/ Einftuhig ins Land abgeschrieben.
, Den Ständen die Lands-Olsim (welche sie in der Reichs - Statt Cöllenvon uralten Zeiten herbracht > und zu welcher die zur 5orr.k<^lmn , ^1,! tz und ioe sien emge-wtlllgte Gelder alle/ wie sie Nahmen haben/und von daraussenvermög alten Hrlkommsnr so
wohl/