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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Sturm<undUngewitters bey jetzfger Außschreibung der Stewren einen gedeyllchen Nachlaß inhohen Gnaden widerfahren zulassen / und dabeneben Unseres Ambt über das vonalteröher-brachtes ^amcular LominZem bey gegenwärtiger Außschreibung nicht zu graviren.^ Darüber:c.

Ew. Churfürst!. Durch!.

Unterthänigste

Gämbtliche Eingesessene Statt / und Ämbts ttemsbcrZ,

Lx czuorum dommillione

tk. I'renlck Schcssen ^U I^einzberK. m.?rc> doncorcianria OriAinalis

(I.. 8.) foannes (^eorzius biunerark I^oranuz LamerXImperiaüs. m.^>.

An

DleHochlöbl.MltchmndBergtscheHHrn.Landstände

Unlcrchäntq - auch Unterdicnstliche Suppsicgrion , Anzetgund Bitt / umi) gnädige Nachlassung der Stewren-

Unser

Schcffcn / Vorsteher / und gemeiner Eingesessenen des Ambts(zrevcubroick.

Hocbwürdtq-Hoch und Wohlgebchme/auch Hochmnd

WO>-Edle zum allgemeinen Land-Tag versamblete HerzenGülich-und Bergische Landt-Stände zc-

W-Hochw. Hoch-und Wohlgebohr. Gnaden auch Hoch-und Wohl-Edlen müssenUnterthanigst zuerkennen geben - wie daß durch langw-rigen Krieg / Durch-Ktsrcben,HagebundWindtschlag/ Mlß'Gewachs/ und andere schädtltche Zufalle das Ambterevenbmicb IN solchen verderblichen verarmbten Zustandt gerathen/ daß mehreren Theils Ein-gesessene l wie gern wollen) die donrriburlvnex, so außgefchneben werden / LunrinZenr-weißnicht bezahlen können z und befinden sich umb destomehr beschwärt / mdeme vorigen JahrSZwey Rchlr vier Alb. von jedem Morgen zahlen müssen / ohne die jährliche penkones, diedenBöcherm des Ämbts wegen auffgenohmenen Lapirslien ä parre hochbeschwärlich fallen ;und befinden uns ferners deßwegen höchstens befchwärt / dahe im Ambt Caster/Gülich/undBerqheiin / und anderen Otthen das Stewr-Loncm^enc , der Morgen nur auft zwölffSchilling / auch aussanderen Platzen zchenSchlUing sichertragen thut / derowegen eineUurvne grosse Ungleichheit zu ermessen stehet.

Gelangt demnach an Ew. Hochwürd. Hoch-und Wohtgebohr. auch Hoch-und Wohl-Edl.Unterchämg-undUnterdienstliche Btlt / unjeren elendigen betrübten verambtenZustandtw gnädige mitlkydentllche Lonlläerarion und Lom^alllvn zu ziehen / uns bey Außschreibung dernetver Landts-Slewren eine gedeyliche Nachlaß widerfahren zu lassen / und sonsten opormnaliamram remecl.a zu lwuiren / damit bey Hauß und Hoffe / täglicher Brodt-Nahrung undkbetis'Mttelm bestehen können. Darüber ze.

Ew- Hochwürd. Hoch-und Wohlgcboßr. Gnad, auchHoch-und Wohl-Edl-. Untcrthänig.untcrdiensiliche

dl.50.

1oban?.Leckman.

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JokanLloeten.ttenrick (üuper Vorsteher.

ttenrick