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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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nöthiges äocumemum > Vcl äocumcuc» NUßZUfertigeN / Und Vor dltMol gen zu lassen.

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Fr. Carl liekcmzn»! Bergtscher Ritterschaffts und gemeiner

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" ^NIS den 8. Aug. i/ly. Was Gültch'MNd Bergische Land-Gtändtvon Rathen / Ritterschasst / Und Stätten unter heutigem äaw ftruerS ge»borsambst rek -rirtt / und wohin sie sich wegen der ihnen letzthin «mmum-cirter Churfürstl. gnädtglier K-lolurj»,, wetrerS heraußgelassen/ ist Inhaltsderselben keiscion deß Mehreren zu vernehmen gewesen : wvrauss dan diegeziemende Kell-cho» gcuohmen worden/ undbenenselben von wegen IhrerChurfürstl. Durchleucht bedeutet wird i daß dieselbe auß denen vorhin änge»führten rrifftigcn Beweg-Ursachen von dem vor biß Jahr all estläm miliea.rem erheischtein Beytrag von sechsmahl hunderttausend ReichSthaler abzu»weichen / auss keine Weiß vermögeten i und weilen nun Land-Stände inihrem letzteren Aussfatz auß denen dabey angeführten Umbständen dafür hat«ten wollen/ vag sie sich darzu ntchtcrklären tönten;

Als ist Ihrer Churfürstl. Durchleucht gnädigster Befelch / und Erleu»tcrung dahin eingerichtet / welche Land-Ständen htemtt gebührend hinter»bracht wird ; daß sie bey dero in hiestgen Landen bevorstehender AnkunsstMchrgemeldte Land- Stände abermahlen beschreiben / und mit ihnen dasweitere berathschlagen / und abhandle» werden i Indessen aber ohnumb»gängltch benötbiget sevnd / das vorjährige« <Zaa»wm auss den unlängst gnä-digst beliebte» Fuß aufschreiben/ und erheben Zu lassen : tNirrlerweil abersie Land-Stände vom Tag zu gimnuren/ gnädigst befohlen harten > Dabeyjedoch die fernere gnädigste Erklärung denenselben gegeben wird / daß dieaußschrribende Gelder anderster nicht / da» zu Bestreitung deren Militär»Erhetschungen/ und gemeiner Lands-Nothwendigkeiten verwendet werdensollen/ derenthalbensie auß ihrem Mittel einige dcxmaros > welche auffgc»

^ürk-vätterltcher gnädigster luteucw» acht haben mögten/benennen tönten/so ihnen hieintt frey gcstell würde t und ldlten übrigens die annochetwa un»erörlhertt gravamins > in so wetth solche keine weithere rechtliche ErkäntNußerforderte» / unaußsctzltch erlediget werden. Welches Land- Ständen ht!»mitten zu dem End vermahlen weiterS betant gemacht wird/ daß sie sichdar»nach werden zu richten wissen.

L.». ttallbeiA