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Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
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Von denen Grafen von Werthern. 92z

chern vorgetragen sind, ümsiandlich zu handeln. Dahero will ich mich nurauf dasjenige beziehen, was andere vor mir hiervon geschrieben, und den ge-neigten Leser dorthin verweisen. Dahin gehören

1. M nilloi-il, von dem uralten Geschlechte derer Hoch-und Wohlgebohrnen des Heil. Römischen Reichs Grafen und Herren vonWerthern, wie solche Anno 1705. zu Leipzig in boiio von Jacob Feilschenwieder von neuen ausgeleget, mit Anmerckungen und Genealogischen Tabel-len vermehret, und bis aufersagtes 17-25. Jahr conrinmret worden.

2. Johann Hübner hat auf eilff Genealogischen Tabellen, als aufder78z. 784°785.786.787.788.789.790.791.792.793- die Herren und Grafenvon Werthern vorgestellt.

z. In Historischen findet man gleichfalls eine weitläusstige Nachricht von diesem Gräflich und Freyherrlichen Hause.

§. m.

Heutiges Tages besitzen die Grafen und Herren vonWerthern, dasmeiste von der weyland berühmten Grafschafft Beichlingen, worzu nochandere Gütergehören,welche sind i. Beichlingen, Cölleda, das Amt IJeu-enheilingen bey Langenjalya, Wiehe, -Costa, Frohndorfs, Gutmanns-hausen, wollmerstadt, Allerstedt.

§. IV.

Hiermitwill ich nun die Materie von denen Thüringischen Grafschaff-ten und Grafen beschliessen. Wofern ich Thüringen in seiner alten ecencluehatte nehmen wollen, so müßte ich nun freylich von weit mehrern Grafschaff-schaffren handeln, als z. E. von der Grafschafft Mannefeld, Henneberg,Stolberg, Eisenberg, Merseburg, Regenstein, Sangerhausen, wettinu. a.m. nachdem ich aber dieses Land in seiner heutigen Verfassung vorstel-le, in so fern nemlich es gegen Norden an die Unstrutgrentzet, und über diesenFluß sich nicht weit erstrecket, so habe ich mehr nicht mit nehmen können, alsdiejenigen, welche in diesem Landes-Bezirck liegen. Ich habe zwar ein unddie andere Grafschafft ,z .E. die von Arnshaug, Gleißberg, Rirchberg ?c.

deßwegenmitdarzu genommen, weilensie unmittelbahr anThüringen gren-

tzen, doch aber Zugleich darbey gesaget, warum es geschehen.

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