9^4 Klasse IV. Kap. XIX.
lamünda, nach Christi Geborten cccccx. Jahre darnach in deme xvm.Jar an dem Dinstag nach LmiAe c?eo,Zji Tage.
4. Mechtild. Erstlich war sie vermählet an Graf Heinrichen vonHohnftein; und als dieser mit Tode abgieng, vermählete sie sich anderwei-tig mit Durchhauten, Herrn von Guer furth. Und als dieser wiederumverstarb, begab sie sich nach Erffurth, und wohnete nächst dem Prediger-Closter,welchem sie bei) ihrem Leben dem Arm des Heiligen Apostels Jacobiübergeben. Wie sie diesen bekommen, davon ist hernach (AMe vn. 1.LeA. 9. beym Prediger-Closter Nachricht zu finden. Wie sie Anno IZZ2.mit Tode abgieng, da vermachte sie dem Closter 99. Pfund ErffurthischeHeller
Johann Hübner setzet auf der 662. Genealogischen Tabelle einenNamens 0^, und sonst weiter keinen mehr. Er saget von ihm er habeCulmbach und Plassenburg, nebst dem Closter Himmels-Cron An. 1356.an die Burggrafen zu Nürnberg verkaufft.
§. x.
VonGraf istbekannt, daßermitdemLandgrafen lA,äovi-
co Levei-o in einen Landverderblichen Krieg verfallen. Eimge sagen, er ha«be sich daher entsponnen, weilen der Landgraf Jena bekommen, und dieseshabe GrafHermann mit mißgünstigen klugen angesehen. Der^uMo,- »i-
hingegen saget, die Ursach dessen sey eineKaiiiei ie gewesen; Es habe sich nemlich Graf Hermann zu Weimar, nebstdem Grafen Günther zu Schwartzburg Anno >342. zu Erffurt befunden.Da trug sichs zu, daß Landgraf Ludwig durch Erffurt und vor beyder Ouar-tiervorbeyritte,welchemGrafHermannnachruffete: Frin,woher,Frm,wohin t Worauf der Lanchgraf sprach: Ich will es gewiß dahinbringen,daß du mich solst Herr heisjen. Hierauf verfielen veyde in einen heffttgenKrieg, welcher4.Zahr lang dauerte. Die Erffurter hatten ein Bündnißmitdem Landgrafen geschlossen, giengen darauf auf die beyde lnm, te Gra-fenloß,undverheretendenenselben'Mcl,naruttdSchwaryburg,D:etfurt,Fobensiet, Hardesleben, Breitenheyde, Allesleben, 'lViykeben, Kir-chen,'rresthausen. Deßgleichenverbrandten sie Fiedclhauscn, Dippach,Hesseler,dieStadtvIieheulndbesetztenandiesemOrte das Schloß. Uber
diefts
§. 10.
(s) eAx.96. und Ivo,