Druckschrift 
Buch 2, Theil 2 (1738)
Seite
887
Einzelbild herunterladen
 

Von denen Grafen von Orlamünde 887

ftentheils eingegangen. Dieser Landgraf ttuäovwus ließ es aber bey die-sem Schlosse nicht bewenden, sondern nahm dem Grafen Hermann nochmehrere Oerter, als Weimar, Magdala und Dippach hinweg, l»

§. in

Diese Grafen befassen nicht allein in Thüringen, sondern auch nächstdem Ficktelberge, am Mayn, zwischen Fransten und dem Vogtland vor-treffliche Güter. In Thüringen hatten sie nach folgendeSchlösser, Städ-te und Flecken, als Albrechtsleben, oder Oldisleben, Brembach, Buch-fart, oder Bussart, Tala, Drömliy, Drößig, Ebersiet, Hordteleben,Keßler, Huminelshahn, Iena,B.ötendorss, Löseniy, Madela,Masset,Mellungen, Memleben, LJeustett, Orlauninda, Teutleben, Tondorss,Schauenforft, ein Schloß, Wiehe, willersiet, oimmern; ausserhalbThüringen: Gold-Trouach, Hinnnels-Cron, ein Clostee, Meiner, Mit-telberg, wideredorss, wiersberg, Zwernitz. Dieses waren gewiß an-sehnliche Güter , die mancher Fürst nicht besitzet.

§. in.

Was die Abkunfft dieser Grafen anbetrifft, so verhält stchs mit denen-selben, wie mit allen andern alten Häusern, daß wir deren UrsprungNichtwissen. Man will sie insgemein aus Witikinds Geblüte abstammen,eswird aber nur also gesagt,keineswegs abergehörig erwiesen. Man ma-chet insgemein mit Grafen zu Orlamünd den Anfang, und saget,er habe um das Jahr 968. gelebet, und ^poiiowam eines HennebergischenGrafens Tochter zur Gemahlin gehabt.

wilhelmGraf zu Orlamünd sollumdas Jahr 98z. auf der Welt ge-wesen seyn.

Nach ihm setzet man drey Brüder, nemlich Wilhelm Grafen zu Or-lamünd und Marggrafen in Thüringen, der Anno 1060. diese Marggraf-schafft sollverwaltet haben. Er soll noch zwey Brüder,Namens Otto undUlrich gehabt haben.

0ttow) dem vorhergehenden Grafen von Orlamünd wird ein Sohn

(Thür. Thron. //. Theil.) ch r v rr glei

§. 1.

(3) Siehe Melissantes in Berg-Schlossern, g. 584-

§. 2.

(3) Also chcciiic'iret Friederich in seinem liralten Grafen-Saal, Z66 .wieauch Pfefferborn n? seinen Thüringischen Merkwürdigkeiten p. 262.

/