Von denen Grafel! von Beichlingen. 745
nur eine Wittwe und Töchter hinterlassen, die durch ihre Ehestisstungen ihreGüter und Erbe an ihre Ehe - Herren vermacht habe. Es wolle aber auchdieses, also fahret Leuckfeld weiter fort, die Probe nicht halten, denn ob zwarwohl dieses richtig, daß Graf Wiprecht der Aeltere von Groitsch mit seinemSohne gleiches Nahmens die hinterlassene Wittwe und Tochter Graf cu-noni8von Beichlingen, so beyderseits cuiNxunäe geheißen, mv. sichehlichbeylegen lassen,^) so sey doch gar nicht wahrscheinlich noch glaublich,daß die obgemeldte Grasin Gertrud, »em-ici des Fetten Wittwe, so dieGrafschaffc Beichlingen an ihrem Schwager ossterwehnten über-
lassen, und damahls zur Zeit dieses ersten Beichlingischen Grafens Entla-dung noch am Leben gewesen, und meistentheils zu Braunschweig l eiicbret,auch allda bey ihrem /wnom?. erst erfolgten Absterben begraben worden,soltezugegeben haben, daß ihr Erbe, so von ihrem Vater und Bruder Eg-brechten aufsie kommen war, die Wittwe Luuom8 nach ihrem Gefallen, anandere fremde ihr nichts angehende Herren verheyrathen dürffen, sinte-mahl diese nicht mehr in ihrer andern Vermahlung mit Graf Wiprechtenund ihrer Tochter mitdessen Sohne durch Ehe-n^, vermachen können, alswas ihr eigen gewesen, und was sie von ihren Eltern vormahls überkommen,und wann sie auch alles hinterlasiene Land und Güter ihres ersten GemahlsGraf cunoM5 an Graf Wiprechten und dessen Sohn durch eine Ehestifftunahättevermachenwollen,würden ihre andere viere mit cunone ebenfalls er-zeugte Töchter und Schwieger-Söhne damit nicht zufrieden gewesen seyn.
Dahero sey vermuthlich, daß GrafcunvlNz hinterlassene Wittwe und Töch-ter nur ihre und seine eigene Güter und Oerter behalten,und ihren Ehe-Her-ren zugebracht haben, hingegen die obgenannte Erb-und Lehens-Frau,M arggrasinGertrud die verledigte Grafschafft Beichlingen, wegen Man-geleims mannlichen Erbens von Lunvne, wieder zurück genommen, und sol-che an ihrem andern Schwager, Graf cunomz und ihres Geinahls HeinrichsleiblichenBruder, Graf Sigfriden von Böhznerburg überlassen habenmögen. So weit Leuckfeld. Wofern ich nun diese Umstände bey mir über-lege, so finde ich sie allerdings Wnäirt und gegründet»
Cce cc 2 ß.vi.
(e) Siehe l'om.I. p. 22. und dks
, lom,lV.Script, kcr.ttulgt. x. 122»