I, Schlüsse in Ansehung der Kirchmeister:
1, K'irchnieister füllen auf's Kirchengebände stets guteAcht Huden und deswegen die Kirch durch und überhin zumvfteren desehen und Iva baufällig alsbald reparircn lassein
2. Anch fallen sie jahrlich 3 mal, im Frühling, Sammerund Herbst alle Kirchengütrr auf's genaueste desichtigen undvernehmen, vd Hans, Hof, Büsche, Banden, Felder anchint richtigen Znstand nach Einhalt der Pachtbriefe, davvnihnen aus dem Archiv die Capie gegeben werden sali, ge-halten werden und demnächst, wie sie es befunden, im fal-zenden Cvnsistaria berichtein
II, Schlüsse in Ansehung der Pravisaren:
1. Es fallen die Pravisaren die Hansarmen, welche nachgehen und stehen können und bei gutem Verstand sind jährlich4 mal an's Predigers Behausung, nämlich alle Dannerstagnach einem vierteljährlichen Bcttag erscheinen lassen, anch selbstsich dabei einfinden, da man sich da nicht sa sehr ihres leib-lichen, als ihres geistlichen Zustandes erkundigen sall, damitder Gvttesheller anch denen, die vvr Verständige Gatt ken-nen, dienen und lieben allein ausgegeben werde,
2, Sailen die Pravisaren, da ein und anderer Armein Schwachheit ader dach sausten in Nöthen angesprvchenwäre, gehalten sein, salchc mit dem Prediger zu besuchen,sich derselben Stands untersuchen und nach Nothdnrft zuHülfe kommen,
III, Schlüsse in Ansehung der Altesten:
Ohne dem, was Ältesten Pflicht insgemein ist undGattes Wart genugsam lehret, fallen sie dach folgendesnach insbesondere vermöge ihres Amtes in Obacht wissenzu nehmen:
I, Soll ein jeder Ältester, als der auch als ein Auf-seher der Gemeinde Jesu Ehristi bestellet ist fleißig Achtgeben, ab irgendwo auch grabe Sünden, es sei Haß undZwietracht unter den Nächsten, Fluchen und Schwären,