Der erste Reichsfreiherr zu Schauen Otto Grote 1689 - 1693. 179
Streitigkeiten aufbinden lassen mußte. Das mußte denn auchbald der erste Reichsfreiherr erleben.
Zunächst war es eine Angelegenheit, die mit dem Schauen'schcnKaufe unmittelbar zusammenhing, die ihm eine Reihe von bösenStunden bereiten sollte.
Noch in letzter Stunde waren bei der Auszahlung des Kauf-gcldes für Schauen 2990 Thaler zurückbehalten bis zum Eingangdes bis zur Stunde der Zahlung noch nicht ergangenen KaiserlichenKonsenses über den Verkauf. Zwar hatte damals Rauchbar er-klart, daß kein Grund vorhanden sei, eine so große Summe alsPfand inne zu behalten, da die Kosten des Consenses kaum1—290 Gulden betragen würden. Dagegen behauptete Limbach,der Vertreter des Kammerpräsidenten, daß sie sich auf 1000 Thalerbelaufen würden, was Rauchbar für eine sehr übel informirte An-sicht erklärte. Als Letztrer wenige Tage später noch einmal daraufI aufmerksam gemacht wurde, daß er sich auf eine viel höhere Summeals er denke betreffs der von Waldeck übernommenen Laudemienoder Sportelkosten gefaßt machen müsse, antwortete er: er kehresich nicht daran, es werde seinem Herrn nicht mehr als einen Briefkosten, um von diesen Spesen loszukommen.
Jndeß der Hofrath Rauchbar hatte sich gründlich getäuscht.Es half ihm nicht, daß er schrieb: „Ich muß vermuthen, daß dergute Herr Leutner (Reichsrath in Wien, der die Sporteltaxe zumachen hatte) thue hier more 8uo solito", während er dazu keinRecht habe. In der That wurden 1000 Thaler als sogenanntesLaudemium gefordert, während die Kosten der ganzen Angelegenheitinsgesammt sich noch auf eine viel höhere Summe, nämlich auf3207 Gulden, beliefen. —
Jetzt sollte es nun an's Bezahlen gehn. Aber da war derStreit fertig. In einem ziemlich empfindlich gehaltenen, erregtenSchreiben aus dem Lager bei sur Lanidrs vom
13. September 1689 sprach sich der Fürst vou Waldeck gegenüberGrote dahin aus, daß das Laudemium von dem neuen Vasallengetragen werden müsse, nicht aber von dem Verkäufer. Sein Hof-rath sowohl als Kammerrath Kluckhofs könnten eidlich bezeugen,daß sie in Hannover bei dem Verkauf nichts versprochen hätten,
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