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Geschichte der Freien Reichsherrschaft Schauen, eines der allerkleinsten Gebiete im alten deutschen Reich ; nebst fast ausschließlich archivalischen Quellen
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298 Der fünfte Neichsfreiherr Gottlob Otto Grote 177V— 1767.

von Schauen entweder nicht versteh», oder nicht versteh» wollen,oder wenn sie's versteh», nicht respcctiren, sondern sich durch dieThat selbst bey ihren Gerechtsamen, Freyheiten und Vorzügenerhalten."

Diese Vorstellung Siekers hatte zwar zunächst nicht den Er-folg, daß die angefeindete Verordnung fiel. Ihre Aufhebung wurdevielmehr erst für später durch den Reichsfrcihcrrn in Aussicht ge-stellt. Harbord aber wurde so lange zugesetzt, bis er am 2. Sep-tember 1774 freiwillig auf sein Amt verzichtete, worauf dannwieder Ruhe eintrat.

Jedenfalls hatte zu dieser ganzen gegen früher wesentlichveränderten Stellung der Gemeinde zu ihrem Landes-herrn das Interregnum das Seine wesentlich mitgeholfen. Denndaß bei dem Streit der beiden Herren und bei der langen Dauerdesselben nichts Gutes herauskam, ist gerade bei diesem kleinenLändchen nur allzu begreiflich. Die Freiheitsgedanken, die damalsschon durch die Welt gingen, wirkten außerdem auch hier gewißmit Macht auf die eine zeitlang ganz herrenlose Herrschaft ein undzeitigten einen solch ungestümen Sinn nach Selbständigkeit, derunter andern Verhältnissen wenigstens nicht in dieser offenbar ge-waltthätigen Weise sich Luft gemacht hätte, auf welche nochnicht einmal irgend welche Ahndung folgte, da demReichsfreiherrn jedes Mittel fehlte, dem Widerstand der ganzenGemeinde gegenüber, Zwang auszuüben, oder die Gemeinde fürihr Verfahren zur Rechenschaft zu ziehn. Sein Syndicus Sieberfürchtete sogar, daß durch eine Bestrafung die Sache noch vielschlimmer werden würde. Selbstverständlich wurde nun, wo dieMachtlosigkeit ihres Landeshern: in so deutlicher Weise zu Tagetrat, die Gemeinde immer kühner in ihrer Selbständ igkeit,was sie bald bei Gelegenheit der Neubesetzung der Pfarrstelle 1775zeigte, von der im Anhang dieser Schrift näher die Rede sein wird.Der Reichsfreiherr Gottlob Otto Grote starb in ledigem Standeals Feind des weiblichen Geschlechts am 29. November 1776 inHannover. Am 8. Dccember wurde sein Leichnam in Schauenbeigesetzt.