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Geschichte der Freien Reichsherrschaft Schauen, eines der allerkleinsten Gebiete im alten deutschen Reich ; nebst fast ausschließlich archivalischen Quellen
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Etwas über die äußeren Berhältnisfe in Schauen rc, 157

16. Und geht von 70 Hufen Landes der Zehnt an'sAmt, welcher jährl. itzt 150—200 Reichsthaler ge-schätzt wird.

17. 100 Stück Rindvieh können gehalten werden undwegen der Brauerei eine gute Anzahl Schweine.

18. Das Brauwerk an sich selbst kann auch ein Ehrlichesabwerfen.

19. Was die Fixa thun. erhellt aus beigelegtem Extract,welche aber um ein Ziemliches verbessert.

20. Ein stattlich Eichholz mit Ober- und Unterholz u.MasttragcndenBäumen, ohngefähr 900 Morgen groß,worin bei Mastzeit eine ganze Anzahl Schweine (nacheinem andern Anschlag — 800 Stück) feist gemachtwerden können.

21. Heergewedde, Gerade, BaulebenZ, dritterPfennig, Strafen und andre Gerichtsgefällc.Wenn ein Hausmann stirbt, muß gegeben werden das Pferdnächst dem besten; hat er keine Pferde, so fällt die beste Kuh.

Und noch mehr andere UeAulisn und Usutsn, so hierher nicht zuspsomlisireu".

Wie oben bereits einmal erwähnt, war das Amt nach demdreißigjährigen Krieg an Hasenwinkcl zuletzt für 1500 Thalerverpachtet. Gerberding hatte es anfangs „ammockutioiWrvöisö"innc für 1600 Thaler jährlich, die Contribution ausgeschlossen,die jährlich gegen 100 Thalcr betrug, so daß er also zusammen1700 Thaler bezahlte. Später wurde es an ihn in der Weiseverpachtet, daß er alle oasus kortnito8 als Mißwachs, Hagelschlag,Mäusefraß, Brand und dergl., sie haben Namen wie sie wollen,auf sich nehmen mußte. Er zahlte dann iuol. Contribution nur1680 Thaler.

0 Unter dem Heergewedde ist der Anspruch ans einen bestimmtenAn theil an die Hinterlassenschaft eines Mannes, unter dem Gerade derselbeAnspruch auf die Hinterlassenschaft einer Frau zu Nerstehn. Die Baulebe,auch Banlebung genannt, bestand dagegen indem Anspruch auf das besteStück im Nachlaß des Hörigen wie hier auch gleich in den Worten: „Wennein Hausmann stirbt w." erklärt ist.