50 Die Entscheidung des Reichskammergerichts vom 20. Dec. 1581 rc.
wohl jemals sein altes Besitzthum aus den Händen der Grafenwieder erlangen werde, nur noch mehr bestärkt wurde, bitter vorallem für die Stadt Osterwieck. Seit 1570 hatte sie das Schauen'schcGut inne gehabt und nun sollten sie auf einmal nicht nur ihreAnsprüche auf dasselbe aufgeben, sondern auch noch, wie es dieEntscheidung des obersten Gerichtshofes verlangte, alles, wases bis dahin in der Reihe von Jahren an Nutzen ausder Bcwirthschaftung des Schauen'schen Hofes empfangenhatte, an die Grafen wieder herausgeben. Aber freilichso ohne weiteres kamen die Osterwiecker samt Walkcnried derrichterlichen Entscheidung nicht nach, sondern suchten die Ausführungderselben mit Erfolg aufzuhalten, was ihnen auch bis zumJahre 1590 gelang.
Mit Nachdruck machte zunächst das Kloster Walkenriedgeltend, daß der Abt Paulus seiner Zeit ganz unverantwortlichgehandelt habe, nicht nur ohne Zustimmung des Papstes Kloster-gütcr zu veräußern, sondern es auch für einen solchen geringenPreis zu thun, wie anno 1530 gcschehn sei. Für 5000 Gold-gulden sei, den Schauen'schen Zehnt eingeschlossen, der Hof andie Stolberger Grafen verkauft, während er damals mehrals 13000 Goldgulden Werth gewesen sei. Am unerhörtestensei es aber, daß das Kloster von der vereinbarten Kauf-summe nicht einen Pfennig, sondern nur eine Wieder-kaufsverschreibung erhalten habc.H Inzwischen seien dieZinsen von dem nichtgezahltcn Geld so hoch aufgelaufen, daß siedie vereinbarte Wiedcrkaufssumme erreichten. Ohne das Klosterirgendwie zu befragen, hätten die Grafen sich unterstanden. Schauenihren Gläubigern zu verpfänden und zwar zu einer viel höhernSumme, als sie es selbst einst von Walkenried erworben hätten.Nun habe Walkenried, um den gänzlichen Ruin des Klosters zuverhüten, Schauen von den Gläubigern der Grafen zurückgekauftfür eine viel höhere Summe, als der Stolberger Graf seiner Zeit
0 Gegen diese Behauptung spricht auf das allerbestimmteste eiue img r ast. Archiv zu Wernigerode vorhandene Urkunde, welche die Quittung desAbtes Paulus über die vom Grafen zu Stolberg bezahlten letzten1000 Gulden enthält. Sie ist ausgestellt am 14. Juni 1531.