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Anlage A. (Seite 35.)
Berlin, den 24. Juli 1833.
An
die Direktion der Königl. Kunst-Akademie
zu
Königsberg.
Die Königliche Kunst-Akademie ist s. Z. in den leihweisen Besitz desWaffenschmuckes des Kurfürstlichen Oberstlieutenants Georg K. v. H.gelangt, und habe ich durch Zuschrift vom 30. April 1880 um gefälligeRückgabe desselben an die Familie des Verstorbenen ersucht.
' In Folge dessen war unterm 6. Mai 1880 von Seiten des HerrnDirektors an uns die Bitte ergangen, die betreffenden Waffenstücke zuKunstzwecken auf unbestimmte Zeit der Akademie zu überlassen. Nachdemdie Familie dem diesbezüglichen Wunsche bis äato Rechnung getragen hat,sieht sie sich nunmehr veranlaßt, den qu. Waffenschmuck endgiltig als ihrEigenthum zu reklamiren, um ihn seiner ursprünglichen Bestimmung wieder-zugeben.
Der vaoä. pbil. Herr K. v. H. wird die Gegenstände in Empfangnehmen, und wird derselbe mit einer desfallsigen Anweisung versehen werden.
Mit aller Hochachtung
v. Hofe,
Oberst z. D.