Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
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Bedeckung in zweimaliger Fahrt auf einem Wagen nach dem Rath-haus geführt sind.

Den größten Werth werden die Herren mit Sicherheit auf diegefundenen Briefschaften*) des Todten gelegt haben, denn in ihnenglaubten sie ja den Beweis zu finden, den Besitzer des Schwanekamp zuden städtischen Steuern heranziehen zu können. — Man kann sichleicht denken, welche Aufregung die beschriebenen Ereignisse in Stadtund Stift Essen hervorgerufen haben. —

Nachdem nun seitens der Stiftsbehördc das geeignete Beweis-material zur Klage gesammelt war, wurde diese im Januar 1801beim Reichskammergericht eingelegt, und das hohe Gericht hat schonam 26. Januar ein Nauckaturu cio nou turkaucko erkannt mit denWorteni

„Als gebiethen Wir euch Eingangs erwähnten Jmpetrantenaus römisch Kaiserlicher Macht und bei Strafe von 10 Mark löthigesGoldes halb in unser Kaiserliche Kammer und zum andern halbenTheile der impetrantischen Fürstinn unnachlässig zu bezahlen hiermiternstlich und wollen, daß ihr nebenbesagte impctrantische Fürstinn inihrem ruhigen, legitimen und wohlhergebrachten Besitzstande derLandeshoheit und Gerichtsbarkeit über das Gut Schwanekamp unddessen Zubehörungen nicht im Mindesten beeinträchtigen — dieeigenmächtig, gewaltsam und landesbrüchiger Weise mit gewaffneterHand entwendeten crbschaftlichen Papiere, Effekten und den Schützenabgenommene Gewehr sogleich und zwar zur Aufrechthaltung desfürstlichen landesherrlichen Ansehens, unter Begleitung derjenigen- Senatoren und bewaffneten Bürger, welche sie spoliret haben, aäloeulu uiuls in Gegenwart des fürstlichen Landrichters unter dereidlichen Zusicherung, daß nicht das Mindeste zurückgehalten werde,restituiren, auch in Zukunft allerähnlichen Vorschriften und Gewalt-thätigkeiten enthalten — und darüber hinlängliche Kaution stellen,zur Genugthuung für die mehrgedachte Jmpetrantin als Landes-Fürstinn, durch jene Gewaltthaten und die wörtliche sowohl, als thät-liche Mißhandlung ihrer Schützen zugefügten unleidlichen Unbilden,

'-) Die sämmtlichen Briefschaften befinden sich znr Zeit in Verfassers Händen.