Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
151
Einzelbild herunterladen
 

mit dem Hausgesinde und den Nachbarn mit Ausleichen beschäftigteFräulein Heinriette Hagemann (die spätere Frau Johann WilhelmGerhard Waldhausen), die ihm nach kurzer Unterredung, wobei erseines Auftrages vom Magistrat Erwähnung that, ohne Einspruch dieZimmer bezeichnete, in welchen sich die vorzüglichsten Briefschaften undHaupteffekten ihres verstorbenen Onkels befinden sollten. Die Ver-siegelung dieser Zimmer wurde sofort ohne weiteren Zwischenfall vorge-nommen. NachungefähreinerStundecrscheintzunächstderGerichtsschreiberDrüge, der erklärt, daß er nicht als Verwandter, sondern seines Amteshalber erscheine, und bald darauf tritt auch schou der angekündigtefürstliche Landrichter Biesten ein. Nach stattgefundener gegenseitigerComplimentirung, wie der Zeugenbericht sagt, und nach Wahrnehmungder Thatsache jener bereits vorgenommenen Versiegelung, weist derstiftische Richter aus Auftrag seiner Fürstin dem städtischen Magistrats-mitgliede, welches behauptete, das Haus Schwanekamp liege unterstädtischer Jurisdiktion, die Thür und befiehlt gleichzeitig dem Bauer-schaftsführer, sofort 5V fürstliche Schützen nach dem Schwanekampmarschieren zu lassen. Man complimentirt weiter. Schließlich pro-ponirt das Magistratsmitglied, das stiftische Siegel neben dem städti-schen anzubringen, damit die Behörde Recht oder Unrecht entscheidenkönne, und auch als dieses verworfen wird, setzt es noch hinzu, daßder fürstliche Richter sich dann gefallen lassen müßte, daß zu seinerZeit Gewalt mit Gewalt vertrieben würde. Natürlich findet derBeamte der Frau Fürst-Äbtissin in Allem eine Beleidigung derolandesherrlichen Ansehens und reißt die städtischen Siegel ab, woraufder Magistratsdeputirte mit seinem Pedell den Rückweg zur Stadtantritt. Wie der Richter am folgenden Tage auf Befehl an seinehohe Gebieterin berichtet, hat darauf die Revision der Zimmer sowienach Durchsuchung der Kisten und Kasten und auch am Abend endlichunter Mitnahme der betreffenden Schlüssel die neue stiftische Versiege-lung der Zimmer mit Ausschluß der aufgefundenen baaren Gelderund drei Sackuhren, welche mitgenommen wurden, stattgefunden, undes sind als Wache für das Sterbehaus von den inzwischen ange-kommenen fürstlichen Schützen 8 Mann zurückgeblieben, weil es nichtaußer Zweifel stand, daß der Magistrat nicht eineneue Consignation"