Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
144
Einzelbild herunterladen
 

144

eingehender Weise führte er die Gründe an, weshalb sein Vater denAntrag in Bezug des Freiherrntitels nicht schon früher gemacht habe.Das Immediatgesuch wurde nicht genehmigt! Der Erneuerung undAnerkennung des Adels bedürfe es nicht, da der CommissionsrathJohann Albert Philipp v. Hoven nebst seinen Söhnen den Adel unddas Wappen ihrer Voreltern bisher geführt hätten; dagegen läge keinGrund vor, den Freiherrutitel deswegen zu gewähren, weil der RittmeisterArnold v. H. sich mit einer Tochter des Obersten v. Gotsch und derSibylla v. Dumoulin ehelich verbunden habe. Mit diesem Bescheideist Bertram nicht zufrieden. Sein ehrgeiziges Streben ist nach wievor dahin gerichtet, ein Diplom mit dem Freiherrntitel zu erlangen.

Wie allgemein bekannt ist, war, namentlich in den vergan-genen Jahrhunderten, die Erlangung einer Standeserhöhung imdeutschen Reiche mit besonderen Schwierigkeiten nicht verbunden. Eskam nur darauf an, welche Summe der Antragsteller dafür verwendenkonnte. Mit großen Summen und guten Empfehlungen gelangtemancher Parvenü in damaliger Zeit zur sreiherrlichen und gräflichenKrone.*) Das Recht, Standeserhöhungen im deutschen Reiche zuverleihen, stand nur dem Kaiser zu. Seit dem 14. Jahrhundertwurden die Standeserhöhungen in vielen Fällen durch Hofpfalz-grafen**) und Vicare vollzogen. Die Hofpfalzgrafen waren kaiserlicheBeamte, denen die Ausübung einzelner kaiserlicher Rechte theils in

*) Wollte man sich der Mühe unterziehen, so könnte man eine nicht unbe-deutende Zahl derartiger Adligen, Reichsfreiherren und Reichsgrafen anführen,die auf diese Weise hervorgegangen sind, und von denen Einzelne nicht geradeUrsache haben, auf ihren erkauften Adelsbrief stolz zu sein. Im Strome der Zeitsind die Antccendentien jener Nobilitirten verwischt und vergessen, und manchervon ihnen sieht heutzutage mit einem gewissen Dünkel auf andere Sterblicheherab. Nur der Genealoge ist auf Grund der vorhandenen Traditionen in derLage, den wahren Werth solcher Standeserhöhungcn mit dem richtigen Maßezu messen.

Der Mißbrauch, der mit den Standeserhöhnngen im Reiche getrieben wurde,war seiner Zeit so maßlos, daß sich sogar die Reichsstände dagegen widersetzten.Siehe HüllmannsVerfassung der deutschen Stände" und Samuel PufendorfsGeschichte der Stände".

**) Die Hofpfalzgrafen standen in keiner Beziehung zu den eigentlichenPfalzgrafen. Es ist ein aus der päpstlichen Hofordnung entlehnter Titel für eiyevöllig neue Art von Beamten. (Lowikss saeri paiatii Uatsraususis.)