Entwicklung der innerhalb der einzelnen Linien so verschieden ge-brauchten Schreibweise des Familiennamens" Bericht zu erstatten.")Auf Grund dieses Berichtes sah sich das KöniglicheHeroldsamt veranlaßt, die Allerhöchste Entscheidung herbei-zuführen. In Folge dieses Antrages haben dann unterdem 2t. November 1888 Se. Majestät Allergnädigst zu be-stimmen geruht, daß der Familienname fortan lediglich nachdem Wortlaute des Diploms zu führen sei."")
Demnach ist jetzt durch die Allerhöchste Entscheidung die seitJahrhunderten verschiedene Namensführung beseitigt worden, eineWohl-that, die jedes Mitglied, das bis dahin den alten Namen geführt,mit freudigster Genugthuung empfinden muß, während diejenigenGlieder, welche den ererbten unrichtigen Namen nunmehr haben ab-legen müssen, sich mit der Thatsache trösten mögen, daß der Namederer v. Hofen, v. d. Hofen und v. Hoven bei weitem nicht heran-reicht an die historische Bedeutung des ersten Trägers unsereswirklichen Familiennamens, des Fabian Kalau vom Hofe.
Berlin, im November 1890.
Der Verfasser.
*) Siehe Anlage l."*) Siehe Anlage 2.