Druckschrift 
Kriegsberichte des Königl. Dänischen General-Feldmarschalls Ernst Albrecht von Eberstein aus dem zweiten schwedisch-dänischen Kriege : herausgegeben nach Briefen und urkundlichen Aufzeichnungen im Königl. Reichsarchive zu Kopenhagen und im Königl. Geheimen Staats-Archive zu Berlin
Entstehung
Seite
472
Einzelbild herunterladen
 

472

schützet, alß habe ew: königl: maytt: diescrwegen fernere w. bericht erstaten sollen,dieselbe abermahlig :e. ersuchende ?c. zu geruhen, weilln biß annoch mir dicserhalbengahr keine orstrs zugekommen, diese meine zum dritten mahll bcschehende :c. erinne-rung in vngnaden nicht zu vcrmercken und nur wegen einß und daß ander, damittjch darnach mich zu richten wiße, gcmeßene :c, oräre in königl: gnaden beyzulegen,zumahlln der Englischer captein vff den genoimnenen hollandischen schmückenvolcker setzet, dieselbe zu capere machet, hin auß in die see schicket und, maß nurvon den Holländern so wohl auf der Elbe hirumb alß sonsten zuertappen und bey-zukommen, angreiffen und wegnehmen leßet. Ew: königl: maytt: ec.

Ernst Albrecht von Eberstein.

Nr. 521. Schr. Ernst Albrecht's an K. ^risteiiell st. st. Glnckstadt Ist. Uni Iststl».

Ew: königl: maytt: :c. befehlich zu :c. folge habe an dem aufs der Elbe alhiergelegenen Englischen enpitnin geschrieben, auch darbey, waß die zwischen ew: königl:maytt: und denn ihrer königl: maytt vonn Engelland geschloßene nllinnes im mundeführet, mündlich remonstriren laßen, dcrwcgen an ihn begehret sich derselben gemeeßzu bezeugen und nicht ursach zugeben, daß mann solches an gehörigen ort ahndenund schwere Verantwortung auffm halß ziehen müste. !Denn denn nun derselbe aufsdreyzehen schinacken, so inn Hamburg sieben hundert tausend pfundt schiffs taweuund andere schiffs gerethschafft geladen, gewartet und verwichenen Sonnabend gutenwind bekommen, alß ist er, nach deme er inn allen der billigkeit nach sich zuver-halten versprochen, mit so bemelden s5 schinacken und noch ander sZ schiffen, soauch so lange in der see gekreißet und ihrer erwartet, auffgebrochen und zu segelgangen, welches ew: königl: maytt: meiner ec. schuldigkeit nach gehorsambst berichtensollen. Dieselbe rc. Ernst Albrecht von Eberstein.

Nr. 522. Schr. Ernst Albrecht's an K. iiistarieli st. st. Winnenberg Ist. Uni Iststä.

Eüwer königl: maytt: :c. rsseript habe w. empfangen, vnd daß dieselbewegen außliefferungh der sieben Engelischen knechten allerdings friedlich und mir,dafern noch einige mehr verHanden, vnd der königl: Engelische in dero stadt Ham-burg rssiäirendcr courtmeister drumb anfordere, sch auch damit an die Hand gehensolte, ec. anbefehlen re. ersehen. Nun werden ewer königl: maytt: auß meinenjüngsten vom s6. dises erstatteten re. schreiben retbriren haben laßen, daß dieEngclische bey Glückstadt gelegene schiff nebst beyhabenden beladenenschmacken wider von dannen nacher Engellandt vnd deren flott gegangen, vndtsoll auf ferner anfodern ewer königl: maytt: :c. befehl in alleni schuldigstermaßennachgclebet werden. Dieselbe :c. Ernst Albrecht von Eberstein.

Nr. 523. Schr. Ernst Albrecht's an K. 4'iistmieli st. st. Gliickstadt 24. Uüi/lststö, den Hbersten Asenach betreffend.

Ew: königl: maytt: habe in allervnterthänigkeit ohnberichtet nicht laßen sollen,daß anheute der obrister Friederich Ißenack, eommmistnnt in dero vestung Nrempedie schuldt der natur bezahlet vnd mitt todt abgegangen, derowegen dan ew: königl:maytt: allergnedigsten Verordnung mich hiedurch allerunterthänigst erholen wollen,alldieweilln an der vestung vnd den wällen daselbsten wegen des gewehsenen naßenherbstes vnd darvff gefallenen vielen schnees allda zimblich zu bawen ist, dabeysorgfältige vffsicht hoch von nöthen, vnd zweiffelt mir nicht, dießelbe allbereiths gne-digst werden beschloßen haben, mitt waß für einem tüchtigen ottieier sie selbigen orthhinwieder versehen werden. Ew: königl: maytt: zusampt dero hcrtzhochgel: rc.

Ernst Albrecht von Eberstein.

Nr. 524. Schr. Ernst Albrecht's an Ft. b i istai icli st. st. tst lii cll stadt 28. Vpi ili'rn^antntnm 6. Uni. Verrichtung zur Iriederichs-ortt; abdancknngobristlientt: Lnttichs; vorstestnng des; overstk: Wogten; Verordnung 2st rott