Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
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sodass er und seine Descendenz erst nach Abgang aller Grafenzu Leiningen-Westerburg-Alt-Leiningen und deren männlichenund weiblichen Nachkommen in alle alsdann vorhandenenFamiliengüter und Gerechtsame sueeediren solle. Dieser Ver-trag wirft ein ungünstiges Licht auf den Charakter des sonstdurch gute ^Eigenschaften, wie Muth und Tapferkeit, ausge-statteten Grafen August, der sich einzig und allein durch Hassgegen den bayrischen Ast leiten liess und als 44jähriger welt-erfahrener Mann die Unerfahrenheit des noch jungen Vettersmissbrauchte, um diesen zu dem für Letzteren und seine Nach-kommen ungünstigen Vertrag zu überreden. 1 )

1. Mai 1819 errichtete August eine Erbfolge-Ordnung, dem-zufolge ihm seine Schwester und dann die Alt-Leininger Liniespäter im Besitz folgten.

Durch Beschluss der deutschen Bundesversammlung vom13. F'ebr. 1829 wurde den Häuptern der deutschen, vormalsreichsständischen, nun standesherrlich-gräflichen Häuser, denenauch das Recht der Ebenbürtigkeit zusteht, das Prädikat„Erlaucht" beigelegt, und fand dies zunächst auf Graf AugustAnwendung 2 ).

1830 ertheilte derselbe dem pfälzer protest. Pfarrer J. G.Lehmann den Auftrag, das durch die französische Revolution,die napoleonischen Kriege, die westphälisehe Regierung inCassel und den grossherzoglich bergschen Durcheinander inUnordnung gekommene Archiv der Westerburg zu ordnen, wasLehmann auch in 3 Monaten des Jahres 1830 daselbst voll-brachte; eine Frucht dieser Arbeit ist Lehmanns Monographie

r ) Den hieraus entstandenen Prozess von 1859, 1878—90 siebe weiter untenunter Graf Wilhelm und Karl VI.

2 ) Von ihm erzählt man folgende Anekdote: Als Gouverneur von Mainzwurde er von einem Officier stets mit „Exellenz" angeredet, worauf er erwiderte:„Warum nennen Sie mich immer Exellenz? Dies kann Jeder werden, „Erlaucht"aber nicht."