Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
313
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Sic schrieb sich stets „Gräfin zu Leiningen, Frau zuWesterburg, Grünstadt, Oberbronn und Forbach'), des heiligenrömischen Reichs Semperfreiin"; sie muss eine thatkräftige,weise und fromme Frau gewesen sein, die allerdings das Heftder Regierung nach Mündigkeitserklärung ihres Sohnes Karl I.nur widerstrebend aus der Hand gab.

Ehepakten und Witthumsverschreibung durch Georg II.datiren vom 2. Febr. 1711.

Mit dieser Gräfin Margarethe kamen die Ansprüche aufdie Grafschaft Laurwig (an der Südostküste Norwegens)an das Haus Leiningen-Westerburg-Neu-Leiningen, und seihierüber — zum Theil vorgreifend — das Nöthigste hiergleich erwähnt:

In den noch vorhandenen Ehepakten Georg's II. undMargarethens vom 2. Febr. 1711 verzichtet der Graf und dieGräfin auf „die väterliche und mütterliche Erbverlassen-scliaft" der Eltern der Gräfin, solange der Bruder der LetzterenGraf Ferdinand Anton zu Danesciold-Laurwig pp. oder von ihm„Erben im Leben" seien und versprachen eine desfallsig „land-sittliche" Renonciation auf alle „Erbfälle .und Güter" auszu-stellen, solange Graf Ferdin. Anton „oder dessen Descendentenim Leben". Die Grafschaft ging nun durch Heirath an dieFamilie der Grafen von Alilefeldt über. Eine von gen. Ferdin.Anton stammende Erbtochter Ulrike Antoinette von Gülden-löw heirathete den Grafen Karl von Ahlefeldt-Langeland;deren Enkel Graf Christian von Ahlefeldt-Langeland-Rixingen 3 )erstritt 1785 durch gerichtlichen Ausspruch die GrafschaftLaurwig. Durch gleichzeitigen kgl. dänischen Ausspruch v.

') Diese beiden Titel 0. und F. führte sie, um die trotz des Verkaufsdieser 2 Herrschaften vom Hause Leiningen-Wosterburg erhobenen Ansprüche (diesich allerdings nicht mehr realisirten) zu betonen.

'-) welch Letzteres, wie schon oben erwähnt, dem Hause Leiningen-Wester-burg abgekauft war.