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2 (1891)
Entstehung
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291
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eine Consensurkunde, derzufolge Letzterer seine Gerechtsameund Güter veräussern und darüber nach freiem Willen dispo-niren könne; in dieser gleichen Urkunde erkennen beide Grafendie Legitimität der Kinder Friedrichs an,der Stand der Muttersei, welcher er wolle"; 1 ) ferner erkennt Graf Georg d. d. Mann-heim 23. April 1816 die Ehe seines Bruders Friedrich alsvollkommen rechtmässig und die sämmtlichen Kinder als zurSuccession vollberechtigt an.

Als Gegenleistung stellte Friedrich den 2 Neu-LeiningerGrafen auch 21. Oct. 1814 das Recht gleich freier Dispositionüber die Güter etc. aus; ebenso Georg 23. April 1816. ImOct. 1815 und Mai 1816 petitionirte Graf Friedrich beim Gross-herzog von Hessen, seinem Souverän, dass seine Gattin in denStand einer gebornen Gräfin von Brettwitz erhoben, seine Ehebestätigt und den Kindern die Rechte standesmässig gebornerKinder beigelegt würden. Auf ein Gutachten des Ministeriumsvom 26. Juni 1816 hin erhob der Grossherzog von Hessendurch Dekret vom 27. Juni 1816 die Eleonore Marie Breitwieserfür ihre Person unter dem Namenvon Brettwitz" in denAdelstand und genehmigte die beiden andern Gesuche Fried-richs I. Ein nochmaliges Gesuch des Letzteren d. d. 28. Aug1817 um Erhebung seiner Gattin zur Gräfin von Brettwitzwurde 4. Nov. 1817 abschlägig beschieden, somit war schliesslichFriedrichs I. Gattin keineFrau Gräfin zu Leiningen-Wester-burg", sondern nur eineFrau von Brettwitz".

Sie wurde Wittwe 9. Aug. 1839 und starb 24. Nov. 1841;beerdigt liegt sie auf dem Friedhof in Nieder-Wöllstadt.

Die erste Ehe blieb kinderlos; aus der 2. stammen:

1. Friedrich II. Eduard, der Nachfolger seines Vaters.

') Diese. Nachrichten über Eleonore sind meist derBeilage No. 10 zum10. Protokoll der Verhandlungen der I. hessischen Kammer 1889" entnommen.

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