sie a. 1720 von Guntersblum nach Oberbronn mitgenommenuncl denen 4 hochgräfl. Pupillen zuständig sind." Unter E.4306, 7.) folgt dann noch ein Oberbronner Inventar überSophie Sybillens Verlässenschaft d. d. 19. Juli 1724.
Die beiden Schwestern Esther Juliane und Sophie Sybillebrachten dem Leiningen-Westerburg'schen Hause dadurch, dassdurch sie Oberbronn, Niederbronn und Forbach aus diesemHause in fremde Hände kamen, empfindlichen Schaden,-'wozuder Graf Ludwig Eberhart die Veranlassung gab. Er vorent-hielt den 2 Oberbronner Schwestern ihr Deputat und zahlteauch der Mutter derselben ihr Witthum nicht aus. In Folgedessen beschwerten sich die beiden Gräfinnen, dass sie durchihren Vetter Ludw. Eberhart und dessen Sohn Phil. Ludwig,der Oberbronn und dessen Reveniien in Besitz genommenhabe, an der Erlangung ihres väterlichen Erbes verhindertwürden, verlangten ihr Recht an dem Nachlass ihres Vaters,Oberbronn und Forbach, und erwirkten 1677 ein „Mandatumpoenale de suppeditandis alimentis"; als auch hierauf nichtserfolgte, schritten sie zur Execution, die aber durch Verträgevon 1682 und 1683 verschoben wurde. Als nun aber Oberbronnunter französische Herrschaft kam, verwandte sich ein FreundEsther Julianens, Baron de Bahr, für die 2 Schwestern,bemächtigte sich der nach Strässburg geflüchteten Urkundenund des damaligen Oberbronner Archivs und begann zu Gunstender beiden Gräfinnen beim Colmarer Parlament den sogen.Oberbronner Prozess 1 ). Nach langen Prozessen sprach der
') In der Grsshzgl. Bibl. zu "Weimar, in einem Sammelband (unter Lei-ningen, 11,5: 146) befindet sieb „Wahrhafft. Bericht, was Ich Esther JulianeGräffin zu Leiningen, Eräulein zu Westerburg, Schauenburg und Porbach, d. h.röm. Reichs Semperfreye pp. und meine Frau Schwester, Liebden, die Durchl.Fürstin und Frau, Frau Sophia Sibylla, Landgriiffin zu Hessen und Humburg pp.geb. Gräffin zu Leiningen, Frau zu Westerburg, Schauenburg und Forbach, desheil. röm. Reichs Semperfreye pp. für Recht zu vnseres seel. h. Yatters Grafi