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Er studirte von 1641 an einige Jahre in Strassburg undhielt sich dann eine Zeit lang in Paris auf. Mündig geworden,residirte er in Oberbronn.
Viele wegen der Güter eingetretene Weiterungen wurdennach Joh. Casimirs Tode durch einen gütlichen Vertrag mitGraf Philipp II. d. d. Alt-Leiningen 16. Mai 1652 1 ) gehoben,wodurch Philipp Alt-Leiningen, Joh. Ludwig Neu-Leiningenals Residenzen erhielten, während alles Übrige als Ganzes ge-meinsam blieb. Diese Festsetzungen wurden im sogen. Grün-stadter Vertrag von 1657 ausdrücklich bestätigt. Graf JohannLudwig wohnte von 1652 bis kurz vor seinem Tode 1665 zuN ou-Leiningen.
Mit agnatischem Einverständniss kaufte er die von seinemVater an die Herren von Freiberg verkauft gewesene Hälfteder Herrschaft Forbacli zurück und bezahlte sie mit den ausden Verkäufen des Dorfs Schweighausen in der HerrschaftOberbronn gelösten Geldern.
Als mit Graf Casimir von Eberstein's, des Mitbesitzerszu Forbach, Tode 1660 die männliche Linie Eberstein erlosch,wendete sich Joh. Ludwig, dem die eine Hälfte von Forbacligehörte, an Karl IV. von Lothringen mit der Bitteum Belehnung mit der anderen Hälfte. Dieser Wunsch wurdeerfüllt und so stand ganz Forbach unter Leiningen-Wester-burg. Als aber die Wittwe Graf Casimirs von Eberstein nachdessen Tode 1661 noch ein Töchterchen gebar und für dieseden Ebersteinschen Theil zurückverlangte, suchte sich JohannLudwig anderweitig im Besitze zu befestigen. Einer derGläubiger Casimirs von Eberstein, der Metzer Bürger Jer. deBraconnier war noch nicht befriedigt und daher bezahlte Joh.Ludwig anstatt der Wittwe denselben und liess sich zu Waller-fangen 20. Aug. 1662 eine Bescheinigung darüber ausstellen 2 ).
) Oberbr. Akten, Speyer, E. 4290. 6 und 7.)s ) Memoires de l'Acad. royale de Metz, 1841—42, S. 119.