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2 (1891)
Entstehung
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gemacht wurden. Schliesslich indess musste der Vater dasSchloss Rixingen zur Residenz und zum Unterhalte anweisen.

Da der Vater voraussah, dass durch diesen Sohn die Fa-miliengüter geschädigt werden würden, wenn derselbe unbe-schränkt handeln dürfe, liess er ihn kurz vor seinem Todenochmals auf die Familienverträge verpflichten.

In Folge der harten Kriegsbedrängnisse wurde sein Vater,Graf Ludwig, zu dem Entschlüsse gebracht, seinen Aufenthaltnach Rixingen zu verlegen; der Sohn aber verweigerte ihmdies und hatte in Rixingen sogar die Mobilien einmauernlassen, so dass Vater und Mutter nach Oberbronn zurückkehrenmussten. In tiefem Kummer darüber hatte Graf Ludwig am5. Jan. 1621 zu Oberbronn sein Testament gemacht, und demSohne sein auch wider das Hausgesetz verstossendes Handelnzu unterlassen anbefohlen, änderte aber, aufgebracht über den-selben, am 5. Aug. 1622 das Testament nochmals, und zwar zuUngunsten Johann Casimir's; ja, er hätte ihn beinahe ganzenterbt. Als nun bald nachher, am 22. August, Graf Ludwigstarb, war der Zorn des Sohnes so gross, dass er nicht einmalan dem Leichenbegängnisse th e i In ahm.

Natürlich war auch die Mutter .ungehalten' über das Ver-halten eines solchen Sohnes, zumal, da er ihr sogar auch ihreMobilien und die Wittwengefälle vorenthielt.

Nach dem väterlichen Testamente, das die 3 Brüder zuOberbronn 20. Jan. 1622, zu Oberbronn 7. Nov. 1622, zu Rixin-gen 30. Dec. 1622, zu Alt-Leiningen 20. Jan. 1623, zu Grün-stadt 3. Oct. 1623 durch besondere Vereinbarungen bestätigten 1 ),bekam er nur die Grafschaft Leiningen, aber ohne das dazuneu Erworbene, und bezog nun 1623 das Schloss Alt-LeiningenDie schweren Kriegszeiten hinderten ihn nicht, seiner Bausuchtnachzuhängen, wodurch er seine Unterthanen, welche durch

') Oberbrcmner Akten, Speyer, E. 4289, 2)10), Originale und Copieen.