Pfründen aufgaben, verlangten sie ihren Antheil am väterlichenErbe, und so erfolgte denn am 14 Januar 1557 zu Wester-burg eine
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durch die eine vollständige Theilung der Besitzungen herbei-geführt wurde, welche später auch Kaiser Ferdinand III. zuRegensburg am 13. August 1640 bestätigte.
Philipp I. erhielt danach die Grafschaft Leiningen, Alt-Neu-Leiningen, nebst allen Orten, wie sie sein Vater besessen,sowie die Zollgefälle zu Boppart und Kaub; Reinhart II. dieSchlösser Westerburg, Schadeck nebst den dazu gehörigenOrten, sowie den Zoll zu Mainz, Georg I. das Scliloss Schaum-burg und Cleeberg nebst Zubehör. Zugleich wurde ausgemacht,keiner dürfe ohne Zustimmung der andern Brüder von denGütern etwas veräussern oder verpfänden. Der Aelteste rnusstejedesmal die Lehen für das Gesammtliaus empfangen, dochsolle der Aelteste die pfälzer, speyrer, sponheimer Lehen,Reinhart II. die trierischen und weilburgschen, Georg I. dasCölner Lehen vermannen; jedem der Brüder aber stünde esfrei, etwa verpfändete Güter der andern Linien einzulösen;ferner müsse der Aelteste die Reichstagsangelegenheiten über-nehmen. Dadurch entstanden 3 Linien:
I. Die Leiningen-Leininger, gestiftet durch Philipp I.,
II. Die Leiningen-Westerburger, durch Reinhart IL,
III. Die Leiningen-Schaumburger, durch Georg I.
Zum Besten des Hauses kam nach dem Aussterben derersten Linie jedoch Alles wieder zusammen und fiel schliesslichdem jetzt noch blühenden Schaumburger Aste zu.
') Copie dos Vertrags, sowie die kaiserliche Bestätigung in Abschrift inden Oberbronner Akten zu Speyer E 4287; die Uebersohrift daselbst lautet:„Extrait des pactes de famillo de Linange-Westerbourg, partage fraternelle entreGeorge, Philippe et Regnauld, corntes de Linanges de l'an 1557."