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wahrt f und sie seinem Hause erhalten. Ein wichtiger?Erwerbwar es auch, dass der Erzbischlf Werner von Trier, da Johannkeinen Sohn, sondern nur vier Töchter hinterlassen, Reinhart II.und seinen Sohn Reinhart III. 7. Nov. 1410 auf Lehenszeit mitder Burg Welstein belehnt 1 ).
.1382 verspricht Erzbiscliof Adolph von Mainz dem Rein-hart II. für den Schaden, den er als sein Helfer im Kriegegegen den Pfalzgrafen Ruprecht gehabt, 400 Fl. zu zahlen 2 ).Der Stadt Westerburg bestätigte er 1385 und nochmals 1400die für sie von seinem Grossvater 1331 erlangten Freiheiten.
Die Burgmannen zu Molsberg, Hartenfels und Westerburghatten 1383 den Gerhart von Knyprode nebst 27 Edelleuten,welche das Erzstift Trier und die Herrschaft Westerburg pp.beschädigten, gefangen genommen. Die Gefangenen musstenihre Freiheit dadurch erkaufen, dass sie eine Urfehde aus-stellten, auf alle Forderungen verzichteten und versprachen,wegen der Todten und der Gefangensetzung nichts beim „heim-lichen oder stillen Gerichte" zur Anzeige zu bringen 3 ).
Die Wittwe Kunigunde geb. von Sayn, welcher wegennicht erfolgter Zahlung der Ehegelder die Herrschaft Welters-burg verpfändet war, starb im Jahre 1383, und nun erhobendie v. Sayn wegen Weltersburg Ansprüche, die endlich zu eineroffenen Fehde führten; die Saynischen aber wurden geschlagenund viele derselben gefangen genommen. Auch an und fürsich waren die Ansprüche, welche Sayn machte, durchaus un-gerechtfertigt; Graf Johann von Sayn hatte von der Mitgiftseiner Schwester noch nichts abgetragen, und da dies allmäligzu einer hohen Summe angewachsen war, so konnte Reinhartdie dafür verpfändete Weltersburg mit vollem Rechte lim Be-
') Lehmann, D. v. W., Beil. No. 72. S. 280. Original in Coblenz.
•) Mone, Zeitschrift für Gesch. des Obsrrheins. XXI. 463.
:i ) Die Urfehde ist datiert vom Epiphaniatage 1383, abgedruckt bei Leh-mann, Beil. nr. 54, S. 202, nach dem Originale in Coblenz,