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getreu zu halten und ihre Mutter, so lange sie lebe, in demBesitz ihrer eignen Güter nicht zu stören.
Dieser Vertrag ist also das erste Fundament, aufwelchem die wirkliche Theilung zwischen Westerburg undRunckel errichtet wurde. Siegfried wurde Stammvater desWesterburger, Theodorich des Runckler Hauses, wenn-gleich auch beide sich anfänglich nicht streng an diese Namenbanden, sondern dieselben erst später fest annahmen. Die da-von abgeleitete Stammtafel ist weiterhin, unter Heinrich I.aufgestellt.
Siegfrieds III. Tod wird in das Jahr 1226 gesetzt 1 ); dochmuss derselbe 1227 noch am Leben gewesen sein, da er indiesem Jahre bei der vom Graf Theodorich von Wied als Erz-bischof von Trier angestellten Revision und Inventur desErzbisthums Trier als Zeuge erscheint 2 ).
Seine Gemahlin war eine Tochter des Grafen Gerhard I.von Dietz 3 ). Sie wird in den Urkunden ohne Angabe desNamens, aber mit dem Prädicat uxor nobilis (also aus adeligemHause) aufgeführt.
Aus dieser Ehe stammten drei Kinder:
1. Siegfried IV., der eigentliche Stifter des HausesWesterburg.
2. Theodorich, welcher das Haus Runckel fortsetzte.
3. Sophie, um 1255 erste Gemahlin des Grafen Bruno III.von Isenburg-Braunsberg. Nach ihrem Tode verheirathete sichBruno mit seiner und seiner ersten Gemahlin Nichte, derTochter Siegfrieds IV. von Westerburg und Runckel, Isolde 4 ).
oben).
P In Graf Cuno's Salbuch, zu Darmstadt.
2 ) Eeok, die Häuser Isenburg, Wied u. Runokel, p. 60. (Siehe weiter
3 ) Daselbst, p. 53.
4 ) Daselbst, p. 53. Auch in Giintlier's Sammlung Romorsdorfer Urkunden.