Vorgeschichte.
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Trotz dieses ausschließlichen Privilegiums hat Andreas Löffler aberdvch Coucurrenz erhalten, denn schon im Jahr 1675 bestanden außer ihmnoch die 4 Buchhändler-Firmen, oder Buchführer, wie sie sich gewöhnlichnannten: JohannFritzsche Michael Günther, ein Compagnie-Geschäft,Christian Berge, Martin Gabriel Hübner und Christoph Mieth,Löffler muß aber selbst an dieser so rasch entstandenen Conenrrenz Schuld ge-wesen sein, denn in einem neuen Privilegium des Kurfürsten Johann Georg II.vom 22. September 1675 heißt es unter anderem: „daß Andreas Löfflerwegen unterschiedener erlittenen Unglücks Fälle, ans Mangel Verlags, sichseines diesfalls erlangten privilegii nicht gebrauchen, noch diesen Orth mitallerhand inn- und aufständischen Büchern versorgen könne". Die Anzahlder Bnchführer in Dresden war also mittlerweile auf fünf angewachsen.Diese fünf thaten sich im September des vorgenannten Jahres 1675 zu-sammen und suchten beim Kurfürsten darum nach, daß fernerhin außer ihnenkein neuer Buchladen oder öffentliche Bücherhandlung ohne ihr und ihrerErben Consens und Vorwissen aufgerichtet werden dürfe, „weil sie sonst behdiesen Kümmerlichen Zeiten, einer mit dem andern, indem sie große Capitaliain ihre Buchläden gewendet, hingegen aber schlechten Abgang hätten, inenßersten Rinn gerathen dürfften". Ihrem Ansuchen wurde auch nachgegebenund allen fünf ein ausschließliches, dem oben abgedruckten fast gleichlautendesPrivileg gewährt. Am 9. April 1710 wurde vom Kurfürsten FriedrichAugust II. (dem Starken) dasselbe Privilegium den Nachfolgern oben er-wähnter fünf Handlungen, nämlich Johann Christoph Mieth, JohannJaeob Winkler, Johann Christoph Zimmerman», Andrä Löffler'sErben und Gottfried Lesche erneuert (von welcher Firma der LetztereNachfolger war, läßt sich nicht mehr ermitteln). Indessen tonnten sich trotz der
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