Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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Grafschaft Leiningen die Aemter Falkenburg, Heidesheim undGuntei sblum.

Derselbe wurde in seinen späteren? Jahren irrsinnig undmitunter vom Wahnsinn befallen, in dem er dann gegenseine"Unterthanen"Grausamkeiten ausübte; er wurde daher 1770 inFolge dieser Geistesschwäche unter Ouratcl des Grafen (späterenFürsten) Carl Friedr. Wilhelm von Leiningen-Hartenburg gestelltund im Schlosse zu Heidesheim strenge bewacht, aberstandes-gemäss"gehalten. Da sich sein Zustand nicht änderte, blieb dieseMassregel bis zu seinem Tode, der am 30. September 1774 erfolgte.

Seine Gemahlin war Magdalcne Sophie (Tochter des 312Grafen Carl Julius von Löwenhaupt und Falkenstein und derAnna Posse, Wittwe des Freiherrn Ludwig von Sinclair zuOberbronn) geboren 1696, vermählt 5. Januar 1740, starb O.Ja-nuar 1766.

Als Graf Friedrich Theodor Ludwig am 30. Sept. 1774verstorben war, nahm Graf (Fürst) Carl Friedrich Wilhelm vonLeiningen-Hartenburg die sämmtlichen Falkenburgsehen Landes-theile als seiner Familie angefallen in Besitz, da die Nach-kommen des 1687 gestorbenen Grafen Johann Ludwig I. vonLeiningen-Guntersblum (s. oben No. 290) um diese Zeit nochnicht als legitim und erbberechtigt erklärt waren. Aber dieGrafen Wilhelm Carl und Wenzel Joseph thaten dagegenEinspruch beim Reichskammergericht und processierten mitdem Fürsten Carl Friedrich Wilhelm vor dem Reichsgerichtum das Recht der Erbfolge in die Besitzungen der FalkenburgerHauptlinie des Hauses Leiningen, wovon ihr Vater JohannFranz und ihr Grossvater Johann Ludwig! II.ywegen bean-standeter Legitimität ihrer Abstammung ausgeschlossen wordenwaren, und welche der Fürst nach dem Ableben des GrafenFriedrich Theodor Ludwig 1774 als seiner Linie heimgefallenin Besitz genommen hatte. Durch,Erkenntniss' vom 19. August1784 erfolgte ein Ausspruch des kaiserlichen Reichshofraths,