Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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60 Friedrich VII.,

nach seines Oheims, des Dompropstes Friedrich, Tode derJün-gere" genannt, (wie sein Vater seitdem als derAlte" erscheint),kommt urkundlich vor von 1342 bis 1397.

Er war, gleich seinem Bruder Emich, bei des Vaters Todenoch minderjährig, weshalb beide auch nurJunker" hiessen,und so übernahm die Verwaltung der Oheim Friedrich, Dom-propst zu Worms (welcher 1377 starb).

Auf des Letztern Veranlassung fand bereits 1343 eineErbtheilung zwischen den Brüdern statt, in welcher auch dieSuccession festgestellt wurde 1 ).

In der Fehde des Raugrafen Georg mit dem ErzbischofBalduin von Trier stand der Dompropst auf Seite des Rau-grafen, fügte dem Erzstift einen Schaden von 400 Pfund Hellerzu und wurde von einem Manngericht in Trier im Jahre 1343zur Zahlung dieser Summe verurtheilt.

Bei allen geschäftlichen Angelegenheiten trat meistFriedrichs VII. Bruder Emich mit auf, so im Jahre 1346, wosie genöthigt waren, dem Herrn Friedrich von Homburg wegenKriegsschaden die bedeutende Summe von 4500 Pfund Hellerzu verschreiben; wofür sich Graf Emich doppelt verbürgenund im Nothfalle als Geisel einstehen musste.

') Nach den irn Archiv des Grafen K. E. zu Lein.-Westerburg befindlichenExcerpten aus den in der Pariser Nationalbibliothek befindlichen Dagsburger Regesten,