Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
122
Einzelbild herunterladen
 

- 122 -

Vergleichsurkunde zwischen den Erzbischöfen von Mainz undTrier 1 ). Der Abt Gerhard von Hornbach belehnt Friedrich denAlten und. seinen Bruder Friedrich VI., den Jüngeren, gemein-schaftlich mit Dorf und Stadt Osthofen als eigenes Lehen 2 ),Letztere Beide gewähren der Celler Kirche wichtige Privilegien 3 ),schenken auch am 31. Octbr. 1350 dem neuerrichteten Katha-rinenaltare im Stifte Cell ein Haus und einen Garten im DorfeCell 4 ). In einer am 25. Mai 1386 ausgestellten Urkunde wird einAcker auf dem Uffheimer Felde verkauft, auf welchem derVerkäufer vom Grafen Friedrich dem Aeltesten 3 Mark Geldeszu Mannlehen hatte. Diese Urkunde siegelt Friedrich derAlte, der Lehnsherr (die beati Urbani Episcopi A. D. 1383 5 ).Um diese Zeit aber war Friedrich der Alte, der Dompropst zuWorms, längst todt (er starb 1377). Falls nicht ein Lesefehlervorliegt, könnte vielleicht angenommen werden, dass er dasMannlehen zu 3 Mark Geldes vergeben hatte, sein BruderFriedrich aber den Kauf abschloss; denn letzterer starb erst1397. Am Einfachsten aber wäre als Erklärung, dass GrafFriedrich VII. zum Unterschiede von seinem Sohne Friedrichnach des Dompropst's Tode gleichfalls derAlte" genannt sei,wie dieser Sohn Friedrich VII., denn auch wirklich als derJüngere" bezeichnet wird. Nach einer Urkunde von 1376 ver-pfänden aber beide noch wiederlöslich dem Ritter Conrad vonLandschaden 24 Malter jährlichen Korngelds zu Bornheim imSpeyerer Bisthum um 100 Pfund Heller und 30 Gulden 3 ).

9 Daselbst. V. 202.

'-) Daselbst IV. 190; Widder, Beschr. der Pfalz III. 109. Das Originalbefindet sieh in der Münehener Staatsbibliothek M. Cod. Bav. nr. 2649.

3 ) Daselbst VI. 33.

4 ) In vigilia omnium Sanctorum (31. October). Original auf Pergament,deutsch; die beiden Siegel sind abgefallen. (Im Archiv des Grafen K. E. zuLein .-Westerburg.)

5 ) Menzel, Regesten, in den Annalen für Nassau. Alterth. XV. 164,

") Guden, Cod. dipl. V. 693. nr. 78,