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1 (1890)
Entstehung
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mit Mannen, Burgmannen vnd Lüden, Herrschaften vnd Ge-richten" 1 ) aufträgt, worüber dann der Bischof am 9. Febr. einenRevers ausstellt. Am Tage nach der Auftragung wurde er damitbelehnt und dabei die Bedingung gestellt, dass, würden dieseBesitzungen einst unter seine Erben vertheilt, jeder Einzelnemit seinem Theile belehnt werden solle 3 ). Um diese Zeitertheilt er auch mit seiner Gemahlin Jutta (Juditlia) dem Klo-ster Hoeningen die Zusage, der Probst solle für ihn, seinenSchirmherrn, nur in dem einzigen Falle Güter oder Gülten ver-kaufen oder verpfänden müssen, wenn er (der Schutzherr) inGefangenschaft oder sonst in Leibesnoth geriethe (Petri Ket-tenfeier, 1. August 1331). In demselben Jahre ertlieilen ihmdie Brüder Rudolf und Ruprecht, Herzöge in Bayern, die Zu-sicherung, dass sie für die Folge in ihre Städte, Dörfer etc.keine leiningensche Unterthanen aufnehmen wollen 3 ). ImJahre 1333 wies er den Ritter Gottfried von Randeck an, seineleininger Lehen zu Büdesheim, Rode, Ulnheim etc. künftig vondem Sponheimer Grafen Johann zu empfangen, dem er alsodieses Recht oder die Lehen abgegeben haben musste 4 ).

Am folgenden 12. Juni erbieten sich Ritter Gottfried vonRandeck und seine Gemahlin Schamotte von Ibersheim demGrafen Johann von Sponheim zu Kreuznach, mit Zustimmungdes Grafen Friedrich von Leiningen, ihre Höfe und Dörfer

i) Lünig, Spioil. saec. I. 386.

-) Höfer, Auswahl deutscher Urkunden, 290.

:i J Auszug aus der in der Pariser Nationalbibliothek befindlichen Dags-burger Regestensammlung.

4 ) Urk. vom 16. Juni (Mittwoch nach St. Albanstag) 1333 in der MünchnerHof- und Staatsbibliothek, M. Cod. Bav. 1649. Hierauf bezieht sich vielleichtdie Urkunde Ruprechts vom 13. März 1336, worin derselbe zwischen dem GrafenWalram von Sponheim und dein Grafen Friedrich von Leiningen über die BurgAltleiningen etc. entscheidet, s. Lohmann, Grafen von Sponheim I. 179.