abgesetzt und nebst den übrigen Theilnehmern wegen Land-friedensbraches zur Strafe des Hundetragens verurtheilt wurde. 1 )Zur Zeit des Papstes Calixt II. (welcher von 1119 bis1124 auf dem römischen Stuhle sass) gründeten Emich II. undseine Gemahlin das Augustinerkloster Höningen (Hegene) inder Nähe seiner Burg Alt-Leiningen, wie aus der Bestätigungs-urkunde des Erzhischofs Adalbert II. von Mainz vom Jahre1146 hervorgeht. 2 ) In diesem Kloster erbaute er zugleich fürsich und seine Familie das Erbbegräbniss, in welchem dennauch er selbst und seine Gemahlin, sowie viele andere LeiningerGrafen und Gräfinnen nach ihnen beigesetzt wurden. 3 )
') Otto Frising. bei Urstis I. 470; Dodcehinirs b. Pistor. I. 676 seq.; Trithem.Chron. Hirsaug. ad an. 1155; Lebmann, Speyerer Chronik p. 464; Tolner, Hist.Palat. p. 302.
•) Senckenberg, Modit. II. 623.
•'') Aus einer Bulle des Papstes Innocenz IJ. von 1143 geht hervor, dassdieses reich ausgestattete Klostor begütert war in Carlebach, Witzenheinr, Daken-heim, Susenheim, Mülheim, Bockenheim, Quirnheim, Buswilre, Lautersheim.Grensenheim, Phrannorshcim, Hasselochc, Bertholshoini, Ottersbaeh, Santbach,Erffenbach, Stockwilre, Murbach u. Bumgarten; zugleich wird dem Kloster dieWahl des Propstes freigegeben. S. Kremer, Gesch. d. Ardenn. Gesohl.; Lehmann,Gemälde aus der Pfalz I. 68; Bemling, Abteyen und Klöster des BheinkreisesII. 49. — Ein aus Tegernsee an die Staatsbibliothek zu München gekommenerPergamentcodex (Tractatus sti. Augustini super psalmos Vol. I.) enthält auf demletzten freien Blatte einen Eintrag über die Privilegien dieses Klosters (Schriftdes Codex wie des Eintrags stammen aus dem 13. Jahrhundert). Die Ueber-schrift lautet: Privilegia sive instrumenta Hegenensis ecclosie. Als solche werdenu. a. aufgeführt: 1. von Papst Calixt II. (1119) alle Grundrechte, auch das überden Vogt und alle Güter, und dass die Kirche speciell unter päpstlichem Schutzstehe; 2. vom Papst Innocenz II. (1170), Bestätigung aller früheren Privilegienund freie Wahl der Prälaten; 3. vom Kaiser Friedrich I. Schutzbrief für alleseine Besitzungen; 4. vom Grafen Emich von Leiningen: Erlass aller Lei-stungen und Dienste, zu welcher die Kirche ihren Vögten verpflichtet warFerner ein Privileg vom Grafen Friedrich I. (qui et Emicho dictus est)über den Wald Vachendal, Guffandal und Keidesdal. Ferner ein solches vom