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Einhundert Jahre des Geschäftshauses Ernst Siegfried Mittler und Sohn : Königliche Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei in Berlin ; ein Zeitbild ; als Handschrift für Freunde
Entstehung
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Arrlürge I.

Statut

der

Hauskasse von Ernst Siegfried Mittler und Eobuin ürrlin.

s t-

Der Unterzeichnete stiftet hierdurch am heutigen Tage, an welchem er fünf-undzwanzig Jahre seinem Berufe und zugleich dein Hause E. S. Mittler undSohn angehört, in dankbarem Rückblick auf diese Zeit und in: Sinne seines un-vergeßlichen Großvaters Ernst Siegfried Mittler — der aus das gute Einvernehmenzwischen Prinzipalitnt und Personal mit Recht den höchsten Werth legte — zumBesten des Geschäftspersonals seiner Firma Ernst Siegfried Mittler und Sohneine Hauskasse, indem er zu diesem Zwecke die Zinsen eines Kapitals von Fünf-zehntauscnd Mark zu fünf Prozent, also jährlich Siebenhundertfttnfzig Markbestimmt, welche er dieser Kasse überweist,

z 2.

Das Kapital selbst, dessen Zinsen er auf diese Art verwendet, bleibt seinEigenthum,

s 3-

Die Auszahlung der jährlich der Hauskasse zu gewährenden Siebenhundert-fünfzig Mark erfolgt in vierteljährigen Raten pränumerando vom Stiftungstage an.

s 4.

Der Zweck dieser Kasse ist, den Mitgliedern des Geschäftspersonals, dasweibliche Geschlecht nicht ausgeschlossen, in Fällen besonderen BedürfnissesUnterstützungen zu gewähren.

s 5.

Ausgeschlossen sind daher in der Regel die Fälle, in welchen bei Krankheiten,Invalidität oder Tod durch die Bezüge aus öffentlichen oder privaten Kassen dasBedürfniß der betreffenden Personen oder ihrer Erben gedeckt ist, ebenso diejenigen