e) die Hals- und Obergerichte aus allen ihren, ihrer Männer nnd Nnterthanen Gütern zu Ge-Hosen, wie auch zwei Drittel der Hals- und Nieder-Gerichtc auf der Straße und denGütern zu GeHofen, welche weder den v. Eberstein noch den v. Trebra zustanden, aber doch imDorfe, Flure, Felde und Holze lagen.
Die ersteil Acquirenten von Gestosen ans der Ebcrsteinischen Familie, Hans nndPhilipp, waren Enkel Karl's von Eberstein ans Marktsteinach bei Schweinfurt undSöhne Heinrich's v. Eberstein. Nachdem letzterer seinen Antheil an Marktsteinach an seine inFranken verbliebenen Vettern abgetreten, hatte er sich 1453 und 1456 in dein nördlich vonJena gelegenen Dornburg an der Saale und in dem bei Apolda gelegenen Flurstedtseßhaft gemacht. Mit Heinrich, dessen Linie allein noch bis auf diesen Tag fortblüht,ivar mithin der Übergang des Eberftein'schen Geschlechts von der freifränkischen Stamm-heimath nach Thüringen erfolgt, und zwar voin Main und der Fränkischen Saale zu-nächst nach der Elb-Saale; und nach einer nur 75 jährigen Seßhaftigkeit daselbst warschon die Übersiedelung nach dem unteren Thcile der Goldenen Aue im Unstrutthaleeingetreten.
Heinrich war am 4. Januar 1451 mit seinem 1480 in der Gumbertuskirche zuAnsbach als Schwanenritter beigesetzten Bruder Lorenz, seinem Oheim Ritter Gerlachund dessen Söhnen Asmus und Wilhelm mit dem Schlosse Marktsteinach von demBischöfe Gottfried zu Würzburg beliehen worden. Seine Söhne Hans, Simon, Karlund Philipp hatten 1483 und 1490 die von ihrem Vater von Friedrich von Thünagekauften und auf sie vererbten Lehngüter zu Dornburg und Zimmern an Rudolfv. Watzdorf verkauft und hatten nur die beiden freien Siedelhöfe zu Flurstedt be-halten, mit welchen sie 3. Mai 1483 von dem Herzoge Albrecht zu Sachsen und 4. Okt.1501 (mit Ausnahme des 1496 in der Nähe von Bapersdorf erstochenen Schwanen-ritters Karl) von dem Herzoge Georg beliehen worden waren. Zu diesen Gütern hattennach Simon's Tode Hans und Philipp noch anderweitcn Grundbesitz in Flurstedt undOber-Trebra durch Kauf hinzugebracht, mit welchem sie 8. Januar bezw. 1. August1516 beliehen worden waren. Dabei hatten sie ihre fränkischen Vettern: die Ge-brüder Kilian und Georg von Eberstcin zu Bischofsheim vor der Rhön und die Ge-brüder Philipp und Mangold v. Ebcrstein, die Besitzer der fuldischen und hanauischenGüter, zur gesammten Hand gezogen. Ebenso war schon ihr Vater Heinrich und OheimLorenz von deren Vetter Peter v. Eberstcin, welchen: nach seines Bruders AsmuSTode das Schloß Marktsteinach allein zugefallen war, noch 29. Aug. 1478 zur ge-samten Hand gezogen worden. Nach Peter's 1488 ohne Hinterlassung von männlichenNachkommen erfolgtem Tode hatten nun freilich Heinrich's Söhne, welche mit Peter'sSchulden nichts zu thun haben wollten, versäumt, sich rechtzeitig zur Lehnsfolge bezüglichdes genannten Schlosses zu melden. Als „Hans und Philipp v. Eberstein Gebrüderzu Flurstedt" dann zu spät sich wirklich gemeldet, hatten diese sich 22. Februar 1515von dem Bischöfe Rudolf von Würzburg mit einer Geldsumme abfinden lassen.
Vor 1531 verkauften die nun in GeHofen angesessenen Gebrüder v. E. ihreGüter zu Flurstedt und Ober-Trebra an Volkmar Thangel und dessen Sohn Heinrich,welche damit „in aller Maßen solche Güter Hans und Philips v. E. Gebrüder bisherzu Lehn gehabt" am 18. Mai bzw. 6. Okt. 1531 beliehen wurden. Beide Brüder,Hans und Philipp, hatten schon von Flurstedt aus, ehe sie Lchnsvasallen der Grafenvon Mansfeld wurden, längere Zeit hindurch in Verbindung mit dem gräflichen Hansegestanden. Aber andererseits waren beide Brüder auch nach der erfolgten Übersiedelungnach GeHofen noch in persönlicher Beziehung zu ihren Nachfolgern im Besitze zu Flur-stedt und Dornburg geblieben. Philipp scheint bis 1506 im Auslande gebliebenzn sein, nachdem er den Kurfürsten Friedrich den Weisen 1493 nach dem Gelobten Landebegleitet und darauf dem Könige Maximilian in Italien gedient hatte. Als er dannendlich nach längerem Aufenthalte am Hofe zu Wien mit den Grafen Hoyer und Ernstin deren Grafschaft Mansfeld hereingekommen war, wohnte er nebst Kaspar v. Watzdorfdem von den Grafen 27. Sept. 1523 zu Artern abgehaltenen Berathschlagungstage alsgräfl. mansfeldischer Rath bei. Wie Hans 1528 als bereits in GeHofen seßhaft