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t? Vorwerk. Das Vorwerk in der Stadt ist von dein sut>. «I.genannten Vorwerk vor der Stadt zu unterscheiden. 1486. 1503.29. 34. 56. 92. 1576 wird es verkauft an Gertrud v. Bortfeld,Ehefrau des Hauptmanns v. Mandelsloh zu Cottbus. Vielleichtsind mehrere Vorwerke oder Stadtgüter im zcitweisen Besitz derFamilie gewesen. Das eine wird beschrieben als an der SylischcnStraße und Grenze gelegen. Auch 1637 wird der Verkauf einesVorwerks gemeldet, ek. Nr. 56. 79. 1!0. 159. 160. 163. 2l8.e. Burglch n. Auch hier vielleicht ist an mehrere Bnrglehen zu denken,oder das eine Burglchn wurde mehrfach veräußert und wiederzurückerworben. 1488 gehörte dazu eiu Erker im Schlosse; eslag in der Mühlenstraße zwischen den Häusern von Georg Heidcn-reutcrs sel. Witwe und von Georg Hcntschel. Vor 159l verkauftenes Siegmund auf Trnnitz und Christoph auf Branitz an denKastner Simon Thomas in Cottbus. 1591 wird es als neu auf-gebaut bezeichnet und an Otto v. Pannwitz auf Baabow verkauft.Bei dem großen Brande vom 3. 9. 1600 ging es völlig in Flammenauf. k596 wird der Verkauf an Christoph List, 1625 an Hans vonKöckritz, und für 125 Thaler an Hans v. Kockwitz gemeldet, e. 1640kommt es an die v. Köckeritz auf Tranitz. (Burglchn und Frei-hans mannichfach confundiert.) ok. Nr. 44. 72. 206. 208
Berghaus bei dem Artikel Cottbus: „Die v. Zabeltitz sind sehrfrühzeitig in der Herrschaft Cottbus ansässig gewesen. Als 1389der Streit über die Grenze zwischen den Herrschaften Cottbus undForst zur Entscheidung kam, wurden zu den Verhandlungen hinzu-gezogen unter anderen Hans v. Czabilticz. Er muß selbst zwischenCottbus und Forst nahe der streitigen Grenze angesessen gewesensein. Es ist wvl außer allem Zweifel, daß Hans nicht erst 1408der Besitzer von Sergen und Lieskow war, sondern daß er dieseGüter bereits 1389 besaß,ck. Vorwerk Brunschwig (Brannschweig oder Brunswig) wurde1637 verkauft. Nr. 159. 160. 163. 218.
Czorbs dem Heinrich v. Birckholz 1549 abgekauft, ck. Nr. 76.Siehe Schorbus.
Alt- und Neu-Derwitz gehören zu den alten Schönaw'schcuGütern im Zauche-Belzig'schen Kreise, auf welche Heinrich v. Z. 1466 mitHeinrich v. Krackvw die Anwartschaft empfängt, wenn die v. Schöuaw-schen ohne Lchnscrben abgehen. Jedoch wird nach dem Absterben desgenannten Geschlechts Hans v. Schlabcndvrff mit der Herrschaft be-lehnt. Es gehörten zu derselben Langcrwisch, Seddin, Stücken, Wildcu-bruch und Zauchwitz.